Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Trotz klarer Mehrheiten, nur einer von zwei Bürgerentscheiden zählt
Am Sonntag, 13. März 2022, fanden zwei Bürgerentscheide in NRW statt, in Haan und in Hagen wurde abgestimmt. Während sich die Bürger in Haan mehrheitlich gegen die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der B 228 aussprachen, stimmte in Hagen eine Mehrheit für die Sanierung des Lennebades. Da sich in Hagen jedoch nicht ausreichend Menschen an der Abstimmung beteiligten, ist der dortige Bürgerentscheid trotz klarer Mehrheit unzulässig. »Wieder einmal zeigt sich, das Zustimmungsquorum gehört endlich abgeschafft! Obwohl sich 70 Prozent der Abstimmenden für eine Sanierung des Schwimmbades aussprachen, ist der Bürgerentscheid ungültig. Die Stimmen von mehr als 12.000 Menschen werden so einfach übergangen. Durchgesetzt haben sich am Ende die, die der Abstimmung fernblieben. Solche Regelungen untergraben das Vertrauen in unsere Demokratie«, so Achim Wölfel, Leiter des #NRW #Landesbüros von Mehr Demokratie. Das Zustimmungsquorum besagt, dass ein Bürgerentscheid nur gültig ist, wenn sich zusätzlich zur Mehrheit auch eine bestimmte Anzahl an Menschen an der Abstimmung beteiligt.
In Hagen wurde bei einem Bürgerentscheid über die Sanierung eines Schwimmbades in Hohenlimburg abgestimmt. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 12,2 Prozent sprachen sich 70,7 Prozent der Abstimmenden für die Sanierung des Lennebades aus. Damit verfehlte die Mehrheit das Beteiligungsquorum von 10 Prozent um rund 2.300 Stimmen. Das Bürgerbegehren richtete sich gegen einen Ratsbeschluss von Juni 2021, indem sich der Stadtrat gegen die Sanierung des Lennebades und für den Umbau eines Freibades in Henkhausen zu einem Ganzjahresbads aussprach. Gerade wenn es um stadtteilbezogene Fragen gehe, wie das beim Bürgerentscheid in Hagen der Fall gewesen ist, sei das Zustimmungsquorum laut Wölfel besonders tückisch. Denn verständlicherweise würden sich in erster Linie Menschen an der Abstimmung beteiligen, die vom Abstimmungsergebnis unmittelbar betroffen seien. Die in der Gemeindeordnung festgeschriebene Zustimmungsbeteiligung in Höhe von 10 Prozent stelle so häufig eine kaum zu überwindende Hürde dar.
In Haan fand ein Bürgerentscheid über Fahrradschutzstreifen auf der B 228 statt. Bei einer Beteiligung von 30,2 Prozent sprachen sich 74,5 Prozent der Abstimmenden gegen die Einführung solcher Fahrradschutzstreifen aus und damit im Sinne der Initiative. Das Zustimmungsquorum von 20 Prozent wurde erreicht. Im Vorfeld der Abstimmung kontrovers diskutiert wurde das Abstimmungsheft der Stadt Haan, da es keine ausführlichen Stellungnahmen zu den Stimmempfehlungen der Parteien oder der Initiative enthielt. Enthalten waren lediglich die allgemeinen Informationen zur Abstimmung, die Begründung der Initiative des Bürgerbegehrens sowie eine Übersicht über die Zustimmung der Fraktionen und der Bürgermeisterin zu dem Bürgerentscheid. Das Abstimmungsheft dient dazu, die Bürger umfassend zu informieren und so eine fundierte Meinungsbildung zu ermöglichen.
Das Zustimmungsquorum bei Bürgerbegehren richtet sich nach der Gemeindegröße und beträgt zwischen 10 und 20 Prozent. Bürgerbegehren, die an der Wahlurne zwar eine Mehrheit der Stimmen erhalten, aber das vorgeschriebene Zustimmungsquorum nicht erreichen, werden als »unecht gescheitert« bezeichnet. Fast die Hälfte aller Bürgerentscheide in NRW scheitert unecht. »Es ist verdrehte Demokratie, wenn diejenigen, die der Abstimmung fernbleiben am Ende das Ergebnis bestimmen«, so Wölfel abschließend.
Weiterführende Informationen
Die Forderungen von Mehr Demokratie zur Abstimmungshürde, https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/abstimmungshuerde
Der Frühling in NRW steht ganz im Zeichen der direkten Demokratie: https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/der-fruehling-in-nrw-steht-ganz-im-zeichen-der-direkten-demokratie