Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Der Gelbbrustara gehört zu den Papageien, die unter Artenschutz stehen und bei der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden müssen., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Untere Naturschutzbehörde informiert: Tag des #Artenschutzes am 3. März 2022
#Hochsauerlandkreis, 24. Februar 2022
Der 3. März 2022 ist der »Tag des Artenschutzes«. An diesem Tag wird an das 1973 beschlossene Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) gedacht, welches den Handel mit geschützten Tierarten und Pflanzenarten regelt. Um den Handel von besonders und streng geschützten Arten kontrollieren zu können, müssen diese bei der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises an- und abgemeldet werden, ähnlich der Wohnsitzmeldung bei einer Stadt beziehungsweise einer Gemeinde.
Weiterhin gibt es für bestimmte Arten eine gelbe CITES Bescheinigung samt Kennzeichnung, ähnlich eines Personalausweises. CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) umfasst rund 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten. Zu den geschützten Arten gehören beispielsweise Affenarten, beinahe alle Papageienvögel, Greifvögel und Eulen, alle Meeresschildkröten und Landschildkröten, alle Riesenschlangen sowie eine Anzahl von Kakteen und Orchideen. Voraussetzung für den Besitz bzw. für die Haltung einer geschützten Art ist der Nachweis der rechtmäßigen Herkunft. Halter müssen für jedes einzelne Exemplar eine legale Einfuhr in die #EU oder eine legale Nachzucht innerhalb der EU nachweisen können.
Für Fragen zum Artenschutz steht die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises telefonisch unter +49291941658 oder per E Mail zur Verfügung. Weitere Informationen finden Interessierte auch unter https://www.wisia.de/prod/FsetWisia1.de.html und https://www.speciesplus.net.