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Gütersloh: CHE Ratgeber, berufsbegleitendes Studium finanzieren
Gütersloh, 8. Februar 2022
Oft schrecken gerade die Kosten Studieninteressierte von einem berufsbegleitenden Studium ab. Eine aktuelle Infobroschüre des #CHE erklärt, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt und warum es sich immer lohnt, Förderung durch den Arbeitgeber anzufragen.
Wer sich in Deutschland an einer Hochschule weiterbilden möchte, kann mittlerweile aus einer Fülle unterschiedlicher Formate auswählen. Die Bandbreite reicht von einzelnen Kursangeboten über Zertifikatskurse bis zum berufsbegleitenden Studium. Weiterbildende Studienangebote sind jedoch in der Regel kostenpflichtig und mit Studiengebühren im dreistelligen bis fünfstelligen Eurobereich verbunden.
In einem aktuellen Ratgeber zur Finanzierung eines berufsbegleitenden Studiums aus der Reihe »CHE kurz + kompakt« empfiehlt das CHE eine vierstufige Planung: In einem ersten Schritt sollte ein realistischer Kostenplan erstellt werden, der neben Studiengebühren sämtliche weiteren Kosten beinhaltet. Hierzu gehören etwa auch Studienmaterialien, Kosten für Anreise und Unterkunft, Exkursionen, Semestergebühren oder Anmelde- und Prüfungsgebühren.
Danach sollten Studieninteressierte nach finanzieller Unterstützung beim Arbeitgeber fragen und sich über verfügbare Stipendienangebote informieren. Erst nach dem Ausschöpfen aller verfügbaren Finanzierungsoptionen sollte ein Studienkredit in Betracht gezogen werden, rät das CHE in seiner Servicebroschüre. Diese beinhaltet u.a. die wichtigsten Informationen zu staatlichen und privaten Förderangeboten sowie kommentierte Link- und Checklisten zum Thema.
Als einen der wichtigsten Punkte sieht Ulrich Müller den rechtzeitigen Kontakt mit dem Arbeitgeber: »Eine Anfrage, sich berufliche akademische Weiterbildung vom Arbeitgeber fördern zu lassen, lohnt sich immer. Je besser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Nutzen ihres Studiums auch für ihre berufliche Tätigkeit begründen können, umso besser sind die Chancen auf finanzielle oder zeitliche Entlastung durch den Arbeitgeber«, erklärt der Experte für Studienfinanzierung beim CHE.
In bestimmten Fällen können Arbeitgeber die Kosten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes für ein berufsbegleitendes Studium sogar von der Bundesagentur für Arbeit übernehmen lassen. Dies gilt beispielsweise, wenn der bisherige Arbeitsplatz des Studierenden durch neue Technologien oder den Strukturwandel bedroht wird.
Grundsätzlich rät das CHE dazu, erst dann ein berufsbegleitendes Studium zu beginnen, wenn auch die Finanzierung geklärt ist. Es ist zwar auch möglich, sich während des Studiums auf Stipendien zu bewerben, da die Förderung aber meist erst zum kommenden Semester gewährt wird, können so Finanzierungslücken entstehen, die den Studienerfolg gefährden können.
»Bei einer unsicheren Finanzierung kann es sich lohnen, erst ein kürzeres Zertifikatsstudium zu wählen, das deutlich einfacher zu finanzieren ist. Das kann man sich dann zu einem späteren Zeitpunkt meist auf ein komplettes Studium anrechnen lassen«, so Ulrich Müller.
Im Hinblick auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hofft das CHE, unter anderem durch das geplante Lebenschancen #BAföG, auf mehr Finanzierungsoptionen für Studieninteressierte im Bereich der akademischen Weiterbildung. Das bisherige BAföG schließt eine Förderung von berufsbegleitenden Teilzeitstudiengängen oder für Studierende mit eigenem, nicht geringfügigem Einkommen aus.
Über die Publikation
In der Reihe »CHE kurz + kompakt« gibt es auf insgesamt sechs Seiten jeweils Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema. Eine kommentierte Linkliste und Checklisten für nächste Schritte und weitere Recherchen runden das Infopaket im #PDF Format ab. Begleitend steht eine Übersicht der aktuell für akademische Weiterbildung verfügbaren Stipendien und Studienkredite als #Download zur Verfügung. Autoren der Publikation »CHE kurz + kompakt – Berufsbegleitendes Studium finanzieren« sind Ulrich Müller, Melisande Riefler und Jan Thiemann.