Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Über das Risiko der #Scheinselbstständigkeit
Nach dem Studium des Wirtschaftsrechts spezialisierte sich Maximilian Schreiber auf die staatliche Fördermittelthematik. Weiterhin sammelte er in seiner über 10 jährigen Tätigkeit als Unternehmer die notwendige praktische Erfahrung, um anderen Unternehmern als Fördermittelexperte und Gründungsberater zur Seite zu stehen. Maximilian Schreiber ist heute Geschäftsführer der RSC GmbH undbetreut Kunden im gesamten DACH Raum.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wann Ihnen eine Scheinselbstständigkeit vorgeworfen werden kann. Des Weiteren werden wichtige Hinweise genannt, wie Sie eine Scheinselbstständigkeit verhindern können.
Strategie der Risikominimierung
Zunächst stellt sich die Frage, weshalb die Thematik der Scheinselbstständigkeit viele Selbstständige beschäftigt? Im Grunde ist es nur logisch und sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen, denn nicht selten tappen Selbstständige mehr oder weniger unwissentlich in die Falle der Scheinselbstständigkeit. Zudem ist besonders bei Solo-Selbstständige die Gefahr, dass der Unterschied zwischen akzeptablen, berufsbedingten Vorgehensweisen und Machenschaften einer Scheinselbstständigkeit besonders für Laien nicht immer eindeutig ist. Daher ist es hilfreich und risikominimierend, sich umfassend über die Thematik der Scheinselbstständigkeit zu informieren. Zweifellos sind die Vorgehensweisen von Auftraggebern zu beachten, um dadurch scheinselbstständige Geschäftsaktivitäten von vornherein direkt verhindern zu können.
Merkmale der (Schein-)Selbstständigkeit definieren
Allgemein lässt sich sagen, dass Selbstständige alleine das wirtschaftliche Risiko tragen und sie selbst darüber entscheiden können, wie sie ihre Aufgaben erledigen. Zudem sind Selbstständige grundsätzlich nicht weisungsgebunden. Woran lässt sich also eine Scheinselbstständigkeit erkennen? Schließlich ist es keine Eigenschaft einer Person, sondern stellt die Art und Ausgestaltung einer Kooperation zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern dar. Wer selbst keine Mitarbeiter beschäftigt und nur einen einzigen Auftragnehmer bedient, kann bereits als scheinselbstständig gelten. Gegen eine Scheinselbstständigkeit spricht hingegen, wenn sich Ihr Umsatz auf mehrere Auftraggeber verteilt.
Selbstständige Geschäftsaktivitäten bewahren
Tragen Sie Ihr Geschäftsrisiko selbst, so handeln sie in der Regel als Selbstständiger. Wenn Ihr Gewinn vorrangig vom Erfolg Ihrer eigenen Arbeit bestimmt wird und Sie selbst darüber entscheiden können, spricht dies eindeutig gegen eine Scheinselbstständigkeit. Ebenso können eigene Betriebsräume sowie eigene Geräte, Arbeitsmaterialien und eigene Marketingmaßnahmen den Verdacht ausräumen, es handle sich um eine Scheinselbstständigkeit. Andererseits bedeutet die Nutzung fremder Räume nicht automatisch, dass es sich bei der ausgeübten Tätigkeit um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Darüber entscheiden die Gepflogenheiten der Branche sowie die Art der Berufstätigkeit. Sie agieren in einer Selbstständigkeit quasi ganz für sich, nehmen nicht an Teamsitzungen des Auftraggebers teil, stehen nicht im Dienstplan und besitzen auch keine Karte für die Kantine oder den Mitarbeiterparkplatz? Dann sollten Sie ziemlich sicher als Selbständiger betrachtet werden. Wichtig ist: Für Außenstehende darf keine Verwechslungsgefahr bestehen.
Gekonnt der Scheinselbstständigkeit vorbeugen
Selbstständige mancher Branchen arbeiten oft über viele Monate hinweg an einem Projekt und nur für einen einzigen Kunden. Diese Art der Vorgehensweise deutet nicht automatisch auf eine Scheinselbstständigkeit hin. Nach Abschluss des Projektes muss aber ersichtlich sein, dass die Selbstständigkeit wirklich nicht von nur einem einzigen Auftraggeber abhängt und zukünftig weitere Projekte mit anderen Auftraggebern geplant sind. Es ist daher unerlässlich, die eigene Selbstständigkeit eindeutig zu präsentieren. Vertragsklauseln oder Absichtserklärungen zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern taugen in der Regel nicht dazu, eine Selbstständigkeit zu beweisen. Daher ist Vorsicht geboten. Stellt nämlich die Deutsche Rentenversicherung fest, dass es sich im geprüften Fall um eine Scheinselbstständigkeit handelt, wird der Auftragnehmer nachträglich zum Arbeitnehmer erklärt und der Auftraggeber muss rückwirkend bis zu vier Jahre Steuern und Sozialabgaben nachzahlen.
Fazit
Wer die Grundsätze der Selbstständigkeit im Geschäftsalltag integriert, wird das Risiko einer Scheinselbständigkeit drastisch senken können. Andererseits können mit einer Selbstüberprüfung der Geschäftsaktivitäten auch stets Maßnahmen gegen eine Scheinselbstständigkeit ergriffen werden, und zwar bevor die Deutsche Rentenversicherung eine Überprüfung veranlasst. Nur wer dahingehend umsichtig handelt und stets zur eigenen Selbstständigkeit beiträgt, kann auch auf Dauer erfolgreich sein.