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Pandemie und Studentenbude, duch bei Umstellung auf Online Studium gelten die VertragsbestimmungenZoom Button

Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Pandemie und Studentenbude, duch bei Umstellung auf Online Studium gelten die Vertragsbestimmungen

Pandemie und Studentenbude, duch bei Umstellung auf Online Studium gelten die Vertragsbestimmungen

Berlin (ots)

Millionen von Studentinnen und Studenten mussten es im Zuge der #Corona #Pandemie hinnehmen, dass ihre Präsenzveranstaltungen an den Universitäten gestrichen wurden. Trotzdem konnten die Betroffenen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der #LBS nicht außerplanmäßig aus ihren Mietverträgen am Studienort aussteigen.

  • Amtsgericht München, Aktenzeichen 473 C 12632/20

Der Fall

Ein junger Mann hatte ein Studentenappartement in München gemietet, das nur an Studierende oder andere Auszubildende vergeben werden durfte. Im Vertrag war eine verkürzte Kündigungsmöglichkeit vor Ablauf der Mietzeit vorgesehen, wenn der Mieter seine Ausbildung aufgegeben oder beendet habe. Der Student argumentierte, seine Uni habe ihm mitgeteilt, dass die Lehre auf Onlinebetrieb umgestellt werde. An dieser Art von Lehre könne er genauso gut daheim bei den Eltern teilnehmen. Für die Pandemie und deren Folgen sei er ja nicht verantwortlich zu machen.

Das Urteil

Der zuständige Amtsrichter hielt eine außerplanmäßige Kündigung nicht für möglich. Zwar habe die Pandemie ohne Zweifel zu einer Verlagerung des Universitätsbetriebes geführt, aber für den Studenten habe kein objektives Gebrauchshindernis für das Appartement bestanden. Es sei für ihn weiterhin nutzbar gewesen – nicht zuletzt, um von dort aus das Onlinestudium zu betreiben.

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