Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Online Kurs, Pflegereform, Startschuss für mehr Zuschuss?!
Bielefeld, 20. Januar 2022
Seit Jahresbeginn gelten neue Leistungen in der Pflegeversicherung. Diese sind im vergangenen Sommer im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom Bundestag beschlossen worden. Was ändert sich damit für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige? Welche neuen Beträge stellt die Pflegekasse ab sofort bereit? Über diese Themen informiert das neue Online-Seminar der KKH Kaufmännische Krankenkasse »Startschuss für mehr Zuschuss?! Pflegereform 2022«. Der #Internet Vortrag findet am Dienstag, 25. Januar 2022, um 16.30 Uhr statt und ist für alle Interessierten kostenlos. Anmeldungen sind online über kkh.de/online-pflegeseminare möglich.
»Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen«, erklärt Friederike Beister, Pflegeexpertin bei der #KKH. Auch die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, und für die Kurzzeitpflege wurden zum 1. Januar 2022 angehoben.
Neu ist außerdem der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht anders sichergestellt werden kann. »Zwar haben die #Betroffenen bereits jetzt einen Anspruch auf die Durchführung eines Entlassungsmanagements, doch es gelingt nicht immer so schnell, dass zum Abschluss der Krankenhausbehandlung beispielsweise ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung bereitgestellt werden kann«, erläutert Friederike Beister. Während der Übergangspflege bleiben die Betroffenen noch bis zu zehn Tagen in der Klinik und werden pflegerisch versorgt. »Das bedeutet mehr Zeit, um die nahtlose Anschlussversorgung stressfreier organisieren zu können. Diese neue Leistung kann für Betroffene wirklich eine Entlastung sein«, so Beister.