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Verbraucherzentrale NRW, Maske tragen – aber richtig
Die Zahl der #Corona #Neuinfektionen eilt von Rekord zu Rekord und Fachleute gehen davon aus, dass die #Omikron Variante bald fast alle treffen wird. Was also tun? Die Antwort: Masken tragen, denn sie können das Ansteckungsrisiko deutlich senken. Die Verbraucherzentrale NRW rät, auf den richtigen Sitz zu achten, aber auch auf Details der Kennzeichnung.
So unterscheiden sich OP und FFP2 Masken
OP Masken sind angenehmer zu tragen, aber das zeigt auch ihre Schwäche: Sie liegen nicht so fest an, sind nicht so dicht wie FFP2-Masken und bieten daher einen geringeren Schutz. Wie gut FFP2 Masken infektiöse Partikel aus der #Atemluft filtern, hat das Max Planck Institut in Göttingen in einer Ende 2021 veröffentlichten Studie untersucht. Danach beträgt das maximale Ansteckungsrisiko nach 20 Minuten selbst auf kürzeste Distanz kaum mehr als ein Promille, wenn eine infizierte und eine nicht infizierte Person gut sitzende FFP2 Masken tragen. Sitzen die Masken schlecht, also schließen sie an den Rändern nicht dicht ab, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion auf etwa vier Prozent. Bei gut sitzenden OP Masken wird das #Virus innerhalb von 20 Minuten mit höchstens zehnprozentiger Wahrscheinlichkeit übertragen.
Tricks für den richtigen Sitz der Masken
FFP2 Masken müssen mindestens 94 Prozent der #Aerosolpartikel aus der Luft zurückhalten – so steht es in der Norm Din EN 149. Das leisten sie in der Realität nur, wenn sie einigermaßen zur Gesichtsform passen und richtig aufgesetzt werden. Das heißt: Den Knick am Nasenbereich etwas glätten, damit er gut anliegt. Die Faltung bei neuen Masken kann man von innen mit dem (sauberen!) Finger glätten. Unterwegs sollte die Innenseite nur mit gewaschenen bzw. desinfizierten Händen berührt werden. Wer die Maske außen angefasst hat, sollte die Hände danach desinfizieren. Eine Kopfbanderweiterung ermöglicht es, die Maske anzupassen und am Hinterkopf zu verstellen. Das kann etwa für Menschen mit Hörgerät praktisch sein. Einige Modelle legen dafür spezielle Stäbchen bei, es gibt sie aber auch separat zu kaufen.
Wie man geprüfte Masken erkennt
FFP2 Masken müssen ein #CE Kennzeichen haben und eine vierstellige Prüfnummer. Von deutschen Prüfstellen stammen die Nummern 0044, 0121, 0418, 0158 und 0757. Auf der Maske sollte zudem ein Herstellername abgedruckt sein, auf der Verpackung die Anschrift des Herstellers. Fehlen diese Elemente, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die Maske nicht die Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Getestete und zurückgerufene Masken
Die #Stiftung #Warentest hat im Vorjahr 20 Atemschutzmasken getestet. Die Filterwirkung war bei allen Masken hoch, aber einige schnitten bei Atemkomfort, Passform oder Schadstoffprüfung schlechter ab. Es gibt jedoch zahlreiche Masken, die als »gefährliche Produkte« gelten und zurückgerufen werden, wenn sie nicht ausreichend schützen oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Eine Liste der betroffenen Masken bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der Produktkategorie »Schutzausrüstung«.
Wie man Masken wiederverwenden kann
FFP2 Masken sind eigentlich nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Mit bestimmten Maßnahmen kann man sie für eine gewisse Zeit wiederverwenden. Die Faustregel lautet: Sieben Masken für sieben Tage. So lässt sich eine pro Wochentag nutzen. Am Ende des Tages hängt man zum Beispiel die getragene Maske für sieben Tage an Haken oder Leine auf. Dort kann die Maske trocknen und mögliche Viren auf dem Material werden inaktiv. Danach kann man die Maske wieder nutzen. Dieser Zyklus lässt sich bis zu fünfmal wiederholen.
Weiterführende Infos und Links
Mehr über OP- und FFP2-Masken unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/46171, dort ist auch die die Datenbank »Gefährliche Produkte in Deutschland« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verlinkt.
Der Masken Test der Stiftung Warentest findet sich unter www.test.de/Masken-Welcher-Mund-Nasen-Schutz-hilft-am-besten-gegen-Corona-5692592-5722124/.