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Bundesärztekammer, wissenschaftlicher BeiratZoom Button

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Bundesärztekammer, wissenschaftlicher Beirat

#Bundesärztekammer, wissenschaftlicher Beirat

Berlin

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat in seiner 103. Plenarversammlung vom 11. Dezember 2021 Prof. Dr. med. Sabine Kliesch, Chefärztin des Centrums für Reproduktionsmedizin und Andrologie, Abteilung für Klinische und Operative Andrologie des Universitätsklinikums Münster, in den Beiratsvorstand gewählt. Sie vertritt seit Mai 2019 das Fachgebiet der Urologie und Andrologie im Wissenschaftlichen Beirat. Bedingt durch den Tod von Herrn Prof. Dr. med. Rolf Kreienberg war die Position eines Beisitzers im Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats vakant, so dass im Rahmen der laufenden, im Dezember 2022 endenden Amtsperiode eine Nachwahl notwendig geworden war.

Neu im Beiratsvorstand ist auch Dr. med. Ellen Lundershausen, Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen und Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Sie wurde vom Vorstand der Bundesärztekammer als weiteres Mitglied aus dessen Reihen benannt und tritt die Nachfolge von Dr. med. Heidrun Gitter an, die im vergangenen März nach schwerer #Krankheit verstorben ist.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer ist interdisziplinär aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachgebiete der Medizin zusammengesetzt. In seiner aktuellen Zusammensetzung ist der Beirat ein Forum der wissenschaftlichen wie gesundheitspolitischen Diskussion und des Austausches, dessen Erfolg in seinem vernetzten Kreis von ehrenamtlich tätigen Fachexperten wurzelt. Seinem Statut gemäß berät der Beirat die Bundesärztekammer zu medizinisch-wissenschaftlichen und Forschungsfragen, die ihm vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegt werden. Der Beirat kann auch zur Beratung von Grundsatz- und Einzelfragen hinzugezogen werden, so insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen. Im Auftrag des Vorstands der Bundesärztekammer erarbeitet der Beirat unter anderem Richtlinien der Bundesärztekammer gemäß Transfusions- und Transplantationsgesetz sowie derzeit unter anderem Stellungnahmen zu den Themen »Versorgung in dünn besiedelten Regionen«, »Erfassung von Fehlbildungen bei Neugeborenen«, »Notarztindikationskatalog« und »Long-/Post-#Covid-Syndrom«.

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