Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Schon der bloße Befall reicht für einen Mangel der Mietsache aus Wenn in einem Mietshaus eine latente, noch gar nicht realisierte Gesundheitsgefahr durch Legionellen besteht, dann kann alleine das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Mietminderung in Höhe von zehn Prozent rechtfertigen. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 17/21). Abbildung: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Achtung, Legionellen! Schon der bloße Befall reicht für einen Mangel der Mietsache aus
Berlin (ots)
Wenn in einem Mietshaus eine latente, noch gar nicht realisierte Gesundheitsgefahr durch Legionellen besteht, dann kann alleine das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der #LBS eine #Mietminderung in Höhe von zehn Prozent rechtfertigen.
Der Fall
In einer Trinkwasserversorgungsanlage eines Berliner Mietshauses wurde der technische Maßnahmenwert nach der Trinkwasserverordnung überschritten. Eine Gefährdungsanalyse ergab wegen des Nachweises von Legionellen eine hohe potenzielle Gesundheitsgefahr, die sich allerdings noch nicht konkretisiert hatte. Trotzdem machten Bewohner des Hauses eine Mietminderung geltend. Das Amtsgericht wies eine entsprechende Klage in erster Instanz ab - mit dem Hinweis, dass eine tatsächliche Gefährdung noch nicht vorliege.
Das Urteil
Bereits »die sich aus dem Überschreiten des Maßnahmewertes ergebende Besorgnis legionellenbedingter Gesundheitsgefahren durch den #Mieter« reiche aus, um einen Mangel der Mietsache feststellen zu können. So entschied das #Landgericht als nächsthöhere Instanz. Der ungestörte Gebrauch des Objekts sei dadurch beeinträchtigt.