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96 Bezirksschornsteinfeger bestelltZoom Button

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Thorsten Gössling (KV Vorsitzender), Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin Katja Peterschröder, Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Ulrich Strecker und Abteilungsleiter Jens Kronsbein., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

96 Bezirksschornsteinfeger bestellt

96 Bezirksschornsteinfeger bestellt

Detmold, 22. November 2021

In vielen Teilen Ostwestfalen-Lippes sind vom kommenden Jahr an neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für alle Dinge rund um das Thema Feuerstätten zuständig. Die Bezirksregierung Detmold hatte 96 Kehrbezirke ausgeschrieben und an die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Ein Teil von ihnen hat am Freitag, 19. November, die Urkunden in einer kleinen Feierstunde entgegengenommen.

Mit in Detmold dabei waren die »Neuen«, die erstmals einen Kehrbezirk übernehmen, und die »Alten«, die sich nach ihrer Dienstzeit in den Ruhestand verabschieden sowie die Vorsitzenden der Kreisverbände. Grund für den beschränkten Teilnehmerkreis waren die geltenden Coronaschutzvorschriften.

Jens Kronsbein, Leiter der Abteilung für Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft, sowie Josef Wegener, Leiter des Dezernates für Wirtschaftsförderung, gratulierten den neuen Hoheitsträgern zur Übernahme ihres Kehrbezirks. Als Vertreter der Schornsteinfegerinnung nahm stellvertretender Obermeister Rainer Wulfmeier teil, als Vertreter des Gesellenausschusses war Maximilian Heuschkel mit dabei.

Änderungen der Kehrbezirke gibt es in allen Kreisen #OWLs. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übernehmen ihre Kehrbezirke zum 1. Januar 2022 und sind für die Dauer von sieben Jahren bestellt. Sie werden sich ihrer Kundschaft in den kommenden Tagen und Wochen mit Anschrift und Telefonnummer vorstellen.

Im #Regierungsbezirk #Detmold waren insgesamt 96 Kehrbezirke zur Übernahme am 1. Januar 2022 ausgeschrieben worden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen konnten sich Bewerberinnen und Bewerber nicht für einen bestimmten Kehrbezirk bewerben. Die Bezirksregierung führte stattdessen ein Auswahlverfahren durch und teilte den ausgewählten Bewerbern einen Bezirk zu.

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