Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Stadt- und Kreisarchiv in den Räumen im ehemaligen Gebäude der Städtischen Handelsschule, später »Regenbogenschule«, an der Moltkestraße 47. Die Treppen links und rechts führen zum Eingangsbereich. Über dem Eingang steht in roter Schrift »Stadt- und Kreisarchiv«., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Gütersloh Stadtarchiv, Stephan Grimm, Julia Kuklik
Das #Stadtarchiv wurde 1984 eingerichtet und steht zur kostenlosen Nutzung für stadt- und familiengeschichtlich Interessierte zur Verfügung. Gemeinsam mit dem Kreisarchiv Gütersloh bezog das Stadtarchiv im Oktober 2018 die Räume im ehemaligen Gebäude der Städtischen Handelsschule (später #Regenbogenschule) an der Moltkestraße 47.
Im Stadtarchiv das nicht mehr für den laufenden Verwaltungsbetrieb benötigte, aber zur dauernden Aufbewahrung bestimmte Schriftgut der Stadtverwaltung und anderer städtischer Einrichtungen aufbewahrt, darüber hinaus werden dort Nachlässe, historisches Material und Kulturgut aufbewahrt und archiviert. Die als #Archivgut bezeichneten Akten und Protokolle werden zur Rechtssicherung und geschichtlichen Forschung konservatorisch aufbereitet, wo nötig, restauriert und fachlich gelagert.
Auch die Anlage und Archivierung von Sammlungen nichtkommunaler Herkunft gehört zu den Aufgaben des Stadtarchivs
Angebote und Serviceleistungen des Stadtarchivs
Benutzungsordnung für das Archiv der Stadt Gütersloh vom 23. Mai 1986
Die im Archiv der Stadt #Gütersloh verwahrten Archivalien können nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung von jedermann benutzt werden. Die Benutzung kann erfolgen für dienstliche Zwecke von Behörden und Gerichten, für wissenschaftliche Forschungen, für Veröffentlichungen, für private Zwecke.
Archivalien werden in der Regel im Original vorgelegt. In begründeten Ausnahmefällen können Archivalien in Abschrift oder Kopie vorgelegt sowie Auskünfte aus den Archivalien erteilt werden. Einzelheiten des Arbeitsablaufs im Archiv regelt der Archivar. Der Benutzer hat einen schriftlichen Antrag auf Benutzungsgenehmigung zu stellen. Außer den persönlichen Daten (Name, Anschrift, gegebenenfalls gesetzlicher Vertreter) sind Zweck und Gegenstand der Benutzung anzugeben.
Der Benutzer ist verpflichtet, von jeder Veröffentlichung, die auf der Benutzung von Archivalien im Archiv der Stadt Gütersloh beruht, ein Belegstück abzuliefern. Der Verpflichtete kann bei Übernahme des Belegstückes durch die Stadt eine Vergütung verlangen, wenn es sich um ein mit großem Aufwand und in kleiner Auflage hergestelltes Werk handelt.
Die Benutzungsgenehmigung erteilt der Leiter des Archivs. Sie beschränkt sich auf den im Benutzungsantrag angegebenen Zweck. Bei Ablehnung des Antrages kann der Benutzer die Sache dem Stadtdirektor zur Entscheidung vorlegen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn schutzwürdige Belange des Staates, der Stadt Gütersloh, anderer Gebietskörperschaften oder schutzwürdige Interessen von Einzelpersonen gefährdet werden könnten, die Archivalien zur Zeit von der Stadt Gütersloh benötigt werden oder durch die Benutzung der Ordnungs- oder Erhaltungszustand der Archivalien gefährdet würde, wenn Tatsachen den dringenden Schluss rechtfertigen, dass der Antragsteller Bestimmungen dieser Benutzungsordnung nicht beachten wird.
Archivgut amtlicher Herkunft, das im Archiv verwahrt wird, kann nach Ablauf von 20 Jahren nach Aktenschließung benutzt werden. Vor Ablauf dieser Frist kann Archivgut amtlicher Herkunft benutzt werden, wenn es veröffentlicht ist oder zur Veröffentlichung bestimmt war oder wenn die Organisationseinheit, in der es entstanden ist, oder der Stadtdirektor zustimmt. Amtliches Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, darf erst 20 Jahre nach dem Tode des Betroffenen durch Dritte benutzt werden, es sei denn, dass der Betroffene zu Lebzeiten einer früheren Benutzung zugestimmt hat oder die Angehörigen später eingewilligt haben. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Die Einwilligung beziehungsweise die erforderlichen Nachweise hat der Benutzer zu erbringen.
»Angehörige« sind der Reihenfolge nach der Ehegatte, der Verlobte, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern, und Pflegekinder), Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern. Für die Genehmigung der Benutzung ist jeweils die Entscheidung des nächsten Angehörigen allein maßgeblich.
Ausnahmsweise darf Archivgut vor Beginn oder Ablauf der Schutzfrist ohne Einwilligung des Betroffenen benutzt werden, wenn die Benutzung für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange erfolgt und die Unterlagen anonymisiert oder die schutzwürdigen Belange Betroffener durch andere Maßnahmen angemessen berücksichtigt werde. In diesen Fällen entscheidet über die Genehmigung der Stadtdirektor. Er kann ergänzende Sicherungsmaßnahmen anordnen.
Auf Antrag eines Benutzers nimmt das Archiv für ihn eingehende Archivalien auswärtiger Archive an. Die Archivalien werden dem Benutzer unverzüglich unter Hinweis auf diese Benutzungsordnung und die besonderen Bestimmungen des auswärtigen Archivs vorgelegt. In besonders begründeten Fällen können Archivalien auf Kosten des Benutzers zur Einsichtnahme an andere Archive ausgeliehen werden.
Die Archivalien sind sorgfältig zu behandeln und nach jeder Benutzung in gleicher Ordnung und in unverändertem Zustand zurückzugeben.
Von den vorgelegten Archivalien können in begrenztem Umfang auf Kosten der Benutzer Kopien gefertigt werden. Die Wiedergabe von Archivalien in Veröffentlichungen ist nur mit besonderer Genehmigung und unter Nennung der Quelle sowie des Archivs zulässig.
Die Haftung der Stadt Gütersloh wegen Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen des Benutzungsverhältnisses entstehen, richtet sich nach allgemeinen Vorschriften. Die Stadt Gütersloh haftet weder für die Richtigkeit der von ihr zur Verfügung gestellten Archivalien noch für erteilte Auskünfte aus den Archivalien. Für Beschädigungen und Verunreinigungen an Einrichtungen und Unterlagen des Archivs, die durch das Verschulden eines Benutzers entstehen, haftet dieser in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Rechts.
Die Benutzung des Archivs ist gebührenfrei. Die Erstattung von Auslagen richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Gütersloh in der jeweils geltenden Fassung.
Nachlässe und Deposita, Firmen
Deposita sind Archivmaterialien, die dem Stadtarchiv lediglich zur Aufbewahrung und Nutzung übergeben wurden, ihm aber nicht übereignet wurden. Die Einsicht ist nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich. Zu folgenden 16 Firmen und Betrieben liegen Sammlungs- und Aktenbestände vor …
Nachlässe und Deposita, Parteien und Verbände
Folgende Einrichtungen, Vereine, Verbände und Gesellschaften haben Unterlagen abgegeben oder im Stadtarchiv unter Eigentumsvorbehalt deponiert …
Nachlässe und Deposita, Privatpersonen
Das Stadtarchiv verfügt über Deposita, Vor- und Nachlässe, Nachlasssplitter und Sammlungen zur Familien- und Stadtgeschichte von 87 Personen …
Sammlungen und Deposita, Vereine
Folgende Einrichtungen und Vereine haben Unterlagen abgegeben oder im Stadtarchiv unter Eigentumsvorbehalt deponiert …
Genealogische Forschung
Das Stadtarchiv hilft bei familiengeschichtlichen Forschungen
Die Zusammenstellungen von Erich Pott werden von Wilfried Strothotte laufend ergänzt und sind in einer rund 80.000 Personen umfassenden Datenbank abrufbar.
Im Stadtarchiv gibt es eine Dokumentation zur Geschichte der Höfe in den Bauerschaften Blankenhagen und Pavenstädt, zusammengestellt nach dem Urkataster (1822) von Heinrich Kornfeld.
Kirchenbücher
Die Kirchenbücher der evangelischen Kirchengemeinde sind einzusehen im Landeskirchlichen Archiv, Bethelplatz 2 in 33617 Bielefeld (Bethel), Telefon (0521) 594-164, E-Mail archiv@lka.ekvw.de oder online kostenflichtig über das Portal Archion.
Die Kirchenbücher der katholischen Kirchengemeinde können beim Erzbistumsarchiv Paderborn, Domplatz 3, 33098 Paderborn, eingesehen werden, Telefon (05251) 1251428, E-Mail archiv@erzbistum-paderborn.de.
Private Familienforscher
Genealogische Anfragen können auch an den Familienforscher Wilfried Strothotte, Marienfelder Straße 102, 33330 Gütersloh, Telefon (05241) 14613, E-Mail info@stroth-otte.de gerichtet werden.
Stadtarchiv Gütersloh
Moltkestraße 47
33330 Gütersloh
Telefon (05241) 82-2302
Stephan Grimm, ehemaliger, langjähriger Leiter des Stadtarchivs
Julia Kuklik ist neue Leiterin des Gütersloher Stadtarchivs, seit dem 1. September 2021 bei der Stadt Gütersloh