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Bad Lippspringe: Gastronomen und Einzelhändler werden auch 2022 entlastetZoom Button

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Bad Lippspringe: Gastronomen und Einzelhändler werden auch 2022 entlastet

Bad Lippspringe: Gastronomen und Einzelhändler werden auch 2022 entlastet

  • Stadt verzichtet weiterhin auf Gebühren für Außengastronomie und -verkaufsflächen

Die Stadt Bad Lippspringe hat entschieden, ihre Gastronomen und Einzelhändler auch im kommenden Jahr finanziell zu entlasten. Die Verwaltung verzichtet somit auch in 2022 auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die #Außengastronomie und die #Außenverkaufsflächen.

Für Bürgermeister Ulrich Lange ist es eine Selbstverständlichkeit, diese Form der Unterstützung fortzusetzen: »Indem wir auf die Gebühren verzichten, können wir als Verwaltung einen einfachen aber effektiven Beitrag dazu leisten, die Betriebe während der Corona-Pandemie finanziell ein wenig zu entlasten.«

Dementsprechend können die Bad Lippspringer Gastronomen und Einzelhändler ihre Außenbereiche auch im kommenden Jahr ohne zusätzliche Kosten öffnen bzw. nutzen, wenn die dann geltende Corona-Schutzverordnung es zulässt. Bei Fragen dazu oder zu anderen Auflagen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.

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