Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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#Laden mieten in der Innenstadt – Stadt #Gütersloh bietet Platz für kreative Köpfe und junge Unternehmen – Bewerben über den »Verfügungsfonds Anmietung«
Gütersloh (gpr) Im Rahmen des »Sofortprogramms Innenstadt 2020« vom Land NRW geht die Stadt Gütersloh in die Offensive gegen anhaltende Leerstände in der Innenstadt. »Verfügungsfonds Anmietung« heißt das »Zauberwort«. Mithilfe einer Landesförderung von rund 88.000 Euro bekommt die Stadt Gütersloh die Möglichkeit, neue Nutzungen in leerstehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen an den Start zu bringen. Konkret heißt das: Leerstehende Ladenlokale können von der Stadt vorrübergehend angemietet und für die Dauer von bis zu zwei Jahren (maximal bis zum 31. Dezember 2023) zu deutlich günstigeren Konditionen an Start-ups weitervermietet werden. Gefragt sind frische Ideen und frequenzbringende Konzepte, egal ob im Bereich Handel, Gastronomie, Dienstleistung oder Kultur.
»Damit schaffen wir ein Angebot, das doppelt nützt«, ruft die Stadt Gründer auf, sich ab sofort mit kreativen Nutzungskonzepten bei der Stadt Gütersloh zu bewerben. »Mit dem geförderten Mietangebot in attraktiven Innenstadtlagen erleichtern wird den Start mit ungewöhnlichen Geschäftsideen. Gleichzeitig steigern wir damit die Attraktivität der Innenstadt, was wiederum auch den etablierten Geschäften zu Gute kommt.« Auch Kombinationen ähnlicher Branchen oder mit ähnlichem Hintergrund sind möglich, etwa Bewerbungen mit wenig Flächenbedarf – beispielsweise zwischen 50 und 100 Quadratmetern – aber dem Anspruch, einen Standort in guter Lage zu nutzen. Um die subventionierte Miete im Rahmen des Förderprogramms in Anspruch nehmen zu können, sollte der Flächenbedarf 300 Quadratmeter nicht übersteigen.
Ein Gremium aus Vertretern von Stadtverwaltung, »Stadtmarketing«, »Wirtschaftsförderung«, Handel und Gastronomie entscheidet anhand festgelegter Kriterien, wessen Konzept in welchen Leerstand passen könnte. Neben den potentiellen Mietern sind ebenso alle Eigentümer mit leerstehenden Ladenlokalen in der zentralen Einkaufslage der Gütersloher #Innenstadt (dem sogenannten »#Konzentrationsbereich«) dazu eingeladen, mit Ihrer #Immobilie am Förderprogramm teilzunehmen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Bewerbungsprozesses gibt es auf der Projektwebsite unter www.innenstadt.guetersloh.de.