Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Verbraucheraufruf: Gaspreiserhöhungen fragwürdig
Verbraucher beschweren sich über Gaspreiserhöhungen im Zusammenhang mit der Einführung der #Kohlendioxyd-Bepreisung. »vzbv« will Rechtssicherheit zur Frage schaffen, ob die Weitergabe des Kohlendioxyd-Preises in laufenden Gas-Lieferverträgen in bestimmten Konstellationen zulässig ist. Betroffene Verbraucher zahlen womöglich zu viel für ihr Gas.
Seit Januar 2021 beschweren sich Verbraucher:innen in den Verbraucherzentralen über gestiegene Gaspreise, die Unternehmen mit der Kohlendioxyd-Bepreisung begründen. Ob die Kohlendioxyd-Bepreisung in laufenden Verträgen von den Energieversorgern an Verbraucher:innen weitergegeben werden kann, ist bislang rechtlich nicht in allen Fällen geklärt. Der »#Verbraucherzentrale Bundesverband« (»vzbv«) möchte in zwei Konstellationen prüfen, ob Preiserhöhungen rechtmäßig sind und sucht dazu betroffene Verbraucher.
Eine Kohlendioxyd-Bepreisung für mehr klimaverträgliches Verhalten ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und wird daher grund-sätzlich vom vzbv unterstützt. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Weitergabe der Kohlendioxyd-Bepreisung an private Verbraucher rechtlich einwandfrei erfolgt. Aktuell erhält der vzbv Beschwerden zu Gaspreiserhöhungen im Zusammenhang mit der Einführung der Kohlendioxyd-Bepreisung, wonach Verbraucher:innen für ihr Gas zu viel zahlen könnten: »Uns liegen Verbraucherbeschwerden vor, bei denen Preise trotz bestehender Preisgarantie erhöht wurden und Verbraucher nicht auf ihr #Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurden. Genau solche Fälle suchen wir«, so Sabine Lund, Referentin im Team Marktbeobachtung Energie des »vzbv«. »Denn hier gibt es noch offene Fragen, die gerichtlich geklärt werden müssen.« Damit für Verbraucher Klarheit besteht, ob sie im Rahmen von Gaspreiserhöhungen in allen Konstellationen auch für die Kohlendioxyd-Bepreisung zahlen müssen, will der »vzbv« hier Rechtssicherheit schaffen.