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»European Youth Event 2021«: Wie Europa junge Verbraucher schützt

Am 8. und 9. Oktober 2021 kommen junge #Menschen verschiedenster Länder für den »#European #Youth #Event« (»#EYE2021«) in Straßburg zusammen. Diskutiert werden #Themen, die ihnen am Herzen liegen: allen voran »#Nachhaltigkeit« und »#Digitales«. In beiden Bereichen bietet der europäische #Verbraucherschutz einiges, um #Jugendliche zu schützen. 

Kostenloser Ansprechpartner ist das »Europäische Verbraucherzentrum Deutschland« (»#EVZ«). Es hilft bei Fragen von »Was tun, wenn mein Zug ausfällt?« bis hin zu »Kann ich mein Online-Game umtauschen?«

Nachhaltigkeit: #Bahn statt #Auto, Flugscham & Co.

Nicht erst seit den europa- und weltweiten Klimastreiks ist klar, dass #Umweltschutz und #Nachhaltigkeit jungen Menschen wichtig sind. In ihrem Verbraucherverhalten spiegelt sich dies wider: Immer mehr entscheiden sich bewusst gegen das Auto und für das Bahnfahren. Flüge werden zwar gebucht, aber nicht ohne schlechtes Umweltgewissen – Stichwort Flugscham. Gleichzeitig ist die europaweite Mobilität größer denn je.

Das »EVZ« unterstützt junge #Verbraucher, indem es über Fahrgastrechte bei nachhaltigen Transportmitteln wie #Zug oder #Fernbus informiert: Was kann ich tun, wenn mein Zug von Frankfurt nach Paris ausfällt? Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Bus von Brüssel nach Amsterdam Verspätung hat?

Außerdem informiert es über umweltfreundliche Alternativen zum Flugzeug wie Interrail oder Nachtzüge und erklärt, wann eine Kohlendioxyd-Kompensation »Sinn macht« und wie man seriöse Initiativen erkennt.

Digitales: Rechte bei #Streaming, #Gaming, »#Influencern« & Co.

Die »Generation #Netflix« ist es gewohnt, rund um die Uhr Zugang zu #Filmen, #Serien, #Sportevents und mehr zu haben. Neben den zahlungspflichtigen #Streaming-Anbietern stößt man immer wieder auch auf kostenlose. Lange Zeit handelte es sich um eine juristische Grauzone. Bis der #Europäische #Gerichtshof geurteilt hat: Wer bewusst die neuesten Filme und Serien streamt, obwohl er weiß, dass diese nur über kostenpflichtige Dienste angeschaut werden dürfen, macht sich strafbar.

Gamer klärt das »EVZ« über ihre Rechte beim Kauf von Online-Inhalten auf. Normalerweise besteht bei Online-Käufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses ermöglicht es Kund:innen, die Meinung zu ändern, die Ware zurückzuschicken und den Kaufpreis zurückzubekommen. Anders sieht es bei Games & Co. aus. Sobald man das erste Mal auf den Inhalt zugreift, erlischt hier das Widerrufsrecht.

Auch beim Thema »#Influencer« kommt der europäische Verbraucherschutz zum Tragen. Zwei europaweit geltenden Direktiven verpflichten #Beauty-#Blogger, #Tiktok-»Helden« & Co. dazu, Werbepartnerschaften in ihren Postings zu kennzeichnen.

Das »EVZ« hilft Verbrauchern, die ein Problem mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich haben und alleine nicht weiterkommen. Es bietet kostenlose Rechtsberatung. Die Kontaktaufnahme erfolgt über www.evz.de (gelber Button »Fragen und Beschwerden« oben rechts).

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