Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Wahlplakate der »Partei« haben vielerorts kontroverse Diskussion ausgelöst. Manche interpretieren den Slogan als Aufruf zum Mord.
Die »Partei«, die nach eigenen Angaben gut 56.000 Mitglieder zählt, provoziert nicht selten. Jüngstes Beispiel sind Wahlplakate mit dem Slogan »Nazis töten.«, die in verschiedenen Städten aufgehängt worden waren.
»Die Aussage entbehrt zwar nicht einer gewissen Zweideutigkeit, allerdings liegt unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs eine Deutung im Sinne einer straflosen Handlung nahe«, so die Staatsanwaltschaft Deggendorf nach der »rechtlichen Würdigung« des Sachverhalts. »Eine Aufforderung zur Tötung von Nazis kann nicht festgestellt werden.« Unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs liege »eine Deutung im Sinne einer straflosen Äußerung nahe«.
Die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Schluss, dass die Aussage als Meinungsäußerung im Sinne von Artikel Fünf, Absatz Eins des Grundgesetzes gedeckt sei. Der Slogan ende außerdem mit einem Punkt und nicht wie andere Plakatbotschaften der »Partei« mit einem eine Aufforderung ausdrückenden Ausrufezeichen. »Im Vordergrund steht die Kritik an Personen, die nationalsozialistisches Gedankengut vertreten, deren Handeln überspitzt beurteilt wird.«
Inwiefern das Handeln von Nazis hier »überspitzt« beurteilt werden soll, ist unklar. Und selbst für die Interpretation als Aufruf zum Töten gilt: Im Zweiten Weltkrieg fand genau das statt. Danach ebenso.
Auch eine Beleidigung gemäß Paragraph 185 des Strafgesetzbuches liegt laut Strafverfolgungsbehörde nicht vor. Das Recht auf Meinungsfreiheit sei für die freiheitlich-demokratische Ordnung »schlechthin konstituierend« und falle höher ins Gewicht.
Die »Partei«, deren prominentestes Mitglied der ehemalige Chefredakteur des Satiremagazins »Titanic« und heutige Europaparlamentarier Martin Sonneborn ist, sagt, »Nazis töten.« sei kein Mordaufruf, sondern eine Feststellung. Es sei unstrittig, dass Nazis im sogenannten »Dritten Reich« Millionen Menschen ermordet haben und das heute auch sogenannte »Neonazis« Menschen töten – das belege nicht zuletzt die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 1. Juni 2019 durch den Rechtsextremisten Stephan Ernst.
In einer Stadt war ein solches Plakat in der unmittelbaren Nähe eines Spielplatzes aufgehängt worden, was für Empörung sorgte. Dass Nazis töten, sorgt in diesem Fall offenbar nicht für Empörung. Dem hielt die »Partei« entgegen, das Plakat sei vom Spielplatz aus wegen einiger Büsche gar nicht einsehbar, die Kinder könnten noch gar nicht lesen, und es sei dennoch nie zu früh, sie an den entsprechenden Sachverhalte heranzuführen. Gleichwohl zeigte sich die »Partei« dazu bereit, ein anderes Plakat aufzuhängen – nach eigener Aussage, um den Erfolg beim Wettbewerb »Unser Dorf hat Zukunft« nicht zu gefährden. Martin Sonneborn verwies mit seinem üblichen »Zwinkersmiley« darauf, dass die »Logo-Nachrichten« im »Kinderkanal« für Kinder geeignet seien.
#Partei #Nazis #Diskussionen #Sonneborn #Zwinkersmiley #Wahlplakate #Wahlwerbung