Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
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Arbeitgeber müssen Beschäftigungsquote melden
Bielefeld, 10. Dezember 2024
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent von diesen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Ihre Beschäftigungsdaten müssen die Arbeitgeber deshalb der für sie zuständigen #Agentur für #Arbeit in #Ostwestfalen #Lippe bis spätestens 31. März 2025 übermitteln. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.
Die Meldung erfolgt einfach und schnell elektronisch über die Browserversion IW Elan.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Arbeitnehmern nicht nach, müssen sie eine sogenannte #Ausgleichsabgabe an das örtliche #Integrationsamt zahlen. Deren #Höhe wird anhand der jeweils jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe fällig wird, kann ebenso über das Programm #IW #Elan berechnet werden. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.