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Gesetz zum Verbot von Gehsteigbelästigung in KraftZoom Button

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Gesetz zum Verbot von Gehsteigbelästigung in Kraft

#Gesetz zum Verbot von #Gehsteigbelästigung in Kraft

  • #Pro #Familia hofft, dass die Belagerungen damit Geschichte sind

Frankfurt am Main, 13. November 2024

Seit dem 13. November 2024 sind sogenannte Gehsteigbelästigungen von Ratsuchenden vor Beratungsstellen und Arztpraxen untersagt. Die in Kraft getretene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbietet, im Umkreis von 100 Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene #Meinung zu #Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Schwangere dürfen nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft.

Pro Familia begrüßt es, dass die bundesgesetzliche Regelung nun endlich zum Einsatz kommt. Lange hat sich der Verband dafür starkgemacht.

»Viel zu lange wurden Ratsuchende behelligt. Viel zu lange konnten sich religiöse Gruppierungen, die gegen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren ankämpfen, auf das Demonstrationsrecht berufen. Ab sofort riskieren sie ein Bußgeld«, erklärt die Bundesvorsitzende Monika Börding. »Wir hoffen, dass das Gesetz greift und Schwangere nicht mehr zu befürchten brauchen, dass der Weg in die Beratung eine Zumutung ist und Angst auslöst.«

Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, dass die Beratungen ungestört ablaufen können und die Berater ohne Störung von außen ihrer gesetzlich verpflichtenden Aufgabe nachgehen können. Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Ordnungsbehörden vor Ort zuständig. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die neuen Regelungen Wirkung zeigen werden.


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