Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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#Polizei #Gütersloh: Halloween im Kreis Gütersloh – Streiche ja, Straftaten nein!
Gütersloh, 30. Oktober 2024
Auch 2024 werden sich im Kreisgebiet #Halloween #Partys und Umzüge großer Beliebtheit erfreuen. Zombies, Mumien, Hexen und Monster werden am 31. Oktober um die Häuser ziehen und »Süßes, sonst gibt’s Saures!« fordern.
Auch wenn in den vergangenen Jahren grundsätzlich friedlich und ohne besondere Vorkommnisse gefeiert wurde, appelliert die Polizei Gütersloh an alle Halloween Fans: Auch beim Streichespielen gibt es Regeln, denn so mancher »Scherz« kann schnell zur #Straftat werden. Wenn Wohnhäuser oder Autos mit Eiern beworfen oder auf andere Art und Weise beschmiert und beschädigt werden, sind das keine »Dumme Jungen #Streiche« oder #Kavaliersdelikte, sondern Straftaten.
Der Gesetzgeber sieht für diese Delikte Freiheitsstreifen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor. Bei einer gemeinschädlichen #Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar noch höher. Außerdem müssen die Täter damit rechnen, dass sie den entstandenen Sachschaden ersetzen müssen.
#Kinder können zwar bis zum 14. Lebensjahr strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Allerdings können sie bzw. ihre Eltern bei missglückten Streichen haften und so schnell mit mehreren Tausend Euro zur Verantwortung gezogen werden. Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was nicht.
Auch beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und einem direkten Angriff fließend. Sollten Sie sich bedroht fühlen oder womöglich Opfer einer anderen Straftat werden, rufen Sie Ihre Polizei über den Polizeiruf 110.
Feiern Sie friedlich! Die Polizei Gütersloh wird an Halloween kreisweit verstärkt im Einsatz sein und alle Straftaten mit entsprechender Konsequenz verfolgen.