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Patientenanwälte aus München: Inwiefern können sie Patienten helfen?Zoom Button

Foto: Leandro Aguilar, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Patientenanwälte aus München: Inwiefern können sie Patienten helfen?

Münchener Patienten und Patientinnen haben das Anrecht auf eine angemessene und korrekte medizinische Behandlung. Das Patientenrecht besagt, dass jeder selbst über seinen Körper und die Gesundheit entscheiden darf. Doch was, wenn der Verdacht vorliegt, dass die Behandlung nicht richtig oder sicher war, das Recht nicht respektiert wird oder es Streit mit der Versicherung gibt? Hier kann der Patientenanwalt aus München als interdisziplinärer Rechtsberater und kompetenter Prozessbetreuer hilfreich sein.

Patientenanwalt aus München kann die Rechte der Patienten durchsetzen

Qualität und Sicherheit haben in der Medizin eine wichtige Bedeutung. Sie wird immer leistungsfähiger, aber auch komplexer und das Risiko von Fehlern ist erhöht. Trotz aller der Sicherheit dienenden Maßnahmen sind fehlerhafte Behandlungen nie gänzlich auszuschließen.

Das Wohl der Patienten und deren Rechte zu sichern, dabei helfen die Patientenanwälte aus München. Sie vertreten Patienten und Versicherungsnehmer im Arzthaftungsrecht. Im Verhältnis zwischen Patienten und Arzt können vielfältige Konflikte und Behandlungsfehler entstehen. Patienten sind oft in einer schwächeren Position.

Um einen Ausgleich zu schaffen, gibt es Patientenanwälte. Sie vertreten Patienten beispielsweise beim Verdacht auf schwere Behandlungsfehler. Patientenanwälte aus München prüfen und bewerten mit ihrer juristischen Kompetenz den medizinischen Sachverhalt und helfen dabei, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dafür stehen ihnen ärztliche Berater aus verschiedensten medizinischen Fachrichtungen zur Verfügung.

Achtung!

Jährlich werden laut der Bundesärztekammer mehr als 10.000 vermutete Behandlungsfehler verhandelt und lediglich 30 Prozent als solche anerkannt. Die Zahl der berechtigten Behandlungsfehler wird vermutlich wesentlich höher sein.

Die Haftpflichtversicherungen der Mediziner sind auf Auseinandersetzungen sehr gut vorbereitet. Suchen Patienten ein Kritikgespräch, werden sie eher systematisch abgefertigt. Höher ist die Aussicht auf Erfolg mit erfahrenen Juristen.

Wann ist von einem sogenannten Behandlungsfehler die Rede?

Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert sowohl die Rechte als auch Pflichten, die sich für Ärzte und Patienten aus einem Behandlungsvertrag ergeben. Die Behandlungen müssen nach den anerkannten fachlichen Standards erbracht werden, die meist in Leitlinien definiert sind. Mediziner können jedoch davon abweichen. Dies allein zeigt, wie schwer es sich gestaltet, eine Arzthaftung zu beweisen.

Es lässt sich nicht so einfach nachweisen, dass bei der Behandlung oder beim operativen Eingriff ärztliche Sorgfaltspflichten verletzt wurden und dies zu einem vermeidbaren Schaden geführt hat. Patienten nennen es gern Ärztepfusch und Mediziner »Kunstfehler«, doch ein Fehler muss erst einmal nachgewiesen und anerkannt werden. Beispiele für Behandlungsfehler sind:

  • Fehlerhafte Diagnose

  • Falsche Medikation oder Behandlung

  • Fremdkörper verbleiben nach Operationen im Körper

  • Patient wurde trotz Notwendigkeit in kein Krankenhaus überwiesen

  • Missachtung der Hygienevorschriften

  • Keine ausreichende Aufklärung über die Risiken des medizinischen Eingriffs

  • Rechte auf Datenschutz wurden verletzt

Ärztliche Kunstfehler sind oft nicht leicht zu erkennen. Es gibt eklatante Behandlungsfehler, die Leben kosten können. Das Medizinrecht ist sehr komplex und bietet jede Menge Verhandlungsspielraum. Für eine Haftung müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Eine Meldepflicht von Behandlungsfehlern gibt es nicht. Daher ist professionelle Unterstützung bei bestehendem Verdacht dringend anzuraten.

Tipp zu Behandlungsfehlern:

Wird ein Behandlungsfehler vermutet, gilt es, hinsichtlich der Verjährung frühzeitig einen Patientenanwalt einzuschalten. Er prüft die zweifelhafte Behandlung bezüglich Befunderhebungs-, Diagnose- und Therapiefehler.

Patientenanwälte aus München helfen auch im Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht setzen sich die spezialisierten Fachanwälte mit der langjährigen Erfahrung, den herausragenden juristischen Fachkenntnissen und der hohen Qualifikation für Versicherungsnehmer ein und gehen demnach gegen Versicherungen vor, die Leistungen verweigern, beispielsweise nach Unfällen oder bei einer Berufsunfähigkeit. Zu diesen Versicherungen zählen unter anderem die Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Aufgaben des Patientenanwalts aus München

Zu den Aufgaben des Patientenanwalts aus München, der immer die Interessen und Rechte der Patienten vertritt, gehören die Behandlung von Beschwerden, Aufklärung über Missstände und Auskünfte über Patientenrechte sowie deren Durchsetzung.

Daneben vermitteln Patientenanwälte bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Patienten und Gesundheitsdiensten oder Versicherungen, suchen nach Lösungsansätzen und unterstützen bei der außergerichtlichen Regulierung des Schadens.

Das Hauptziel besteht darin, Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen. Dafür muss die Krankenakte angefordert werden. Erfahrene Patientenanwälte wissen, wie mögliche Behandlungsfehler identifiziert werden.

Professionelle Patientenanwälte können bei der Schadensregulierung und Schmerzensgeldforderung helfen

Trotz der fortschrittlichen medizinischen Versorgung verlaufen nicht alle Behandlungen wie gewünscht. Egal, ob nach einem Behandlungsfehler oder Streitigkeiten mit Versicherungen, professionelle Patientenanwälte helfen bei der Schadensregulierung und Schmerzensgeldforderung.

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