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Verbraucherzentrale NRW: Erfolg gegen »NetCologne« und LEG, Schluss mit aufgezwungenen Kabel TV VerträgenZoom Button

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Verbraucherzentrale NRW: Erfolg gegen »NetCologne« und LEG, Schluss mit aufgezwungenen Kabel TV Verträgen

#Verbraucherzentrale #NRW: Erfolg gegen »NetCologne« und LEG, Schluss mit aufgezwungenen Kabel TV Verträgen

  • Beide Anbieter geben eine Unterlassungserklärung ab
  • LEG und »NetCologne« wollten #Kabel #TV Anschlüsse ohne wirksame Verträge mit Mieter abrechnen
  • Nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW geben beide Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab
  • Verbraucher sollten bereits gezahlte Beiträge zurückfordern

Düsseldorf, 21. August 2024

Mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs haben die LEG Wohnen NRW GmbH und auch die »NetCologne« Gesellschaft für Telekommunikation mbH versucht, Kunden ohne wirksame Zustimmung in Kabel TV Verträgen zu halten. Die Verbraucherzentrale hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und hat die Unternehmen abgemahnt – mit Erfolg. 

Die #Wohnungsgesellschaft und der Telekommunikationsanbieter informierten die Mieter an verschiedenen Standorten in unabhängigen Anschreiben über das Ende des Nebenkostenprivilegs und wiesen darauf hin, dass sie automatisch einen TV Einzelnutzungsvertrag erhalten würden. »Mit diesen untergeschobenen Verträgen ist jetzt Schluss«, erklärt Erol Burak Tergek, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW. »Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs soll den Verbrauchern die Wahl geben, ob und wie sie TV Angebote nutzen wollen. Deshalb müssen sie einem #Vertragsabschluss mit Kabel TV Anbietern aktiv zustimmen.«

Gezahlte Beiträge zurückfordern

Beide Unternehmen haben nun versichert, die Betroffenen erneut anzuschreiben und um ihre ausdrückliche Zustimmung zu bitten. Sollten Betroffene bereits Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel aufgrund eines bestehenden Lastschriftmandates, sollten sie das Geld von den Anbietern aktiv zurückfordern. Die »NetCologne« hat eine eigenständige Rückzahlung zugesichert, sofern keine rückwirkende Vertragszustimmung erteilt wird.

Hintergrund: Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Durch das sogenannte #Nebenkostenprivileg konnten die Kosten für TV Kabelanschlüsse von den Eigentümer über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, unabhängig davon, ob der Anschluss genutzt wurde oder nicht. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten nicht mehr umgelegt werden und die Verbraucher haben die freie Wahl, welchen Weg sie zum TV Empfang nutzen möchten. Wer weiterhin den Kabelanschluss nutzen möchte, muss einen individuellen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen. Wer das TV Signal auf anderem Weg empfängt oder den Kabelanschluss nur für Internet und Telefon nutzt, benötigt keinen Vertrag und kann durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs monatliche Kosten sparen.

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