Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Ein Missgeschick ist schnell passiert: Die meisten Privathaftpflicht Versicherungen unterstützen die Nachbarschaftshilfe. Foto: HUK Coburg, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Tipps für den Alltag: Auf gute Nachbarschaft – #Privathaftpflicht #Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
Coburg, 1. August 2024
Vor der Entspannung im Urlaub ist einiges zu organisieren: Wer leert den #Briefkasten, wer gießt die #Blumen? Oft helfen freundliche Nachbarn. Selbst den Familienhund nehmen viele in Pension. Doch was passiert, wenn der hilfsbereite Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt?
Im Normalfall gilt, so die #HUK #Coburg, wer einen #Schaden verschuldet, muss dafür geradestehen: Wer also beim Blumengießen den Teppich ruiniert oder eine teure Vase herunterwirft, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Schließlich erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das #Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.
Neben der rechtlichen Seite haben solche Vorkommnisse aber auch eine menschliche. Darum verzichten etliche Privathaftpflicht Versicherungen, darunter auch die HUK Coburg, auf den Haftungsausschluss. Sie unterstützen die Nachbarschaftshilfe und regulieren die Schäden.
Mit fremden Hunden Gassi gehen
Wer sich um einen fremden #Hund kümmert, sollte beim Hundebesitzer nach einer Hundehalter Haftpflichtversicherung fragen. Durch sie ist man kostenfrei mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen unbekannten Passanten, ist es Sache der Versicherung den Schaden zu regulieren. In manchen Bundesländern – wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen Anhalt, Schleswig Holstein und Thüringen – ist der Abschluss einer Hundehalter #Haftpflichtversicherung ohnehin für alle #Hunderassen Pflicht.
Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im Rahmen seiner eigenen Privathaftpflicht Versicherung mitversichert, wenn der Hund einen Dritten beißt. Auch hier unterstützen etliche Versicherer die Nachbarschaftshilfe. Existiert jedoch eine Hundehalter Haftpflichtversicherung, muss die sich um den Schaden kümmern.