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Erstes denkmalgeschütztes Haus in Gütersloh mit Photovoltaik ausgestattet Zoom Button

Die Sonnenkollektoren sind auf dem hinteren Teil des Daches angebracht worden. Foto: Stadt Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Erstes denkmalgeschütztes Haus in Gütersloh mit Photovoltaik ausgestattet 

Erstes denkmalgeschütztes Haus in Gütersloh mit #Photovoltaik ausgestattet

Gütersloh, 25. Juni 2024

Es klingt irgendwie paradox und ist doch möglich: In #Gütersloh ist ein #Denkmal, als eins der ersten Gebäude dieser Art, mit einer modernen #Photovoltaikanlage ausgestattet worden. Heute als privates Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten genutzt, wurde das große, schöne Bauernhaus an der Adresse »Zum Stillen Frieden 43« mit der früheren Bezeichnung »Nordhorn Nr. 4« bereits im Jahr 1730 errichtet. Im Jahr 1994 nahm die zuständige städtische Behörde den Vierständer Fachwerkbau in die Liste der Denkmäler auf, weil er eine große Bedeutung für die Stadt hat. Die Hofstelle dokumentiere die Entwicklung der Lebens , Arbeits und Produktionsverhältnisse seit dem frühen 18. Jahrhundert, heißt es in dem damaligen Bericht. Darüber hinaus sei das Bauernhaus geeignet, eine Vorstellung vom Leben und Arbeiten einer Bauernfamilie seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu vermitteln. Jetzt wird das Haus ganz modern mit Sonnenenergie versorgt.

Eine #Fachfirma hat die #Sonnenkollektoren auf dem großen Dach angebracht. Deren eingebrachte Energie wird verwendet, um das #Haus mit #Strom zu versorgen. »Dieses Haus ist jetzt energetisch nachhaltig und zukunftsfähig aufgestellt«, so Ulrich Paschke von der Unteren Denkmalbehörde Gütersloh. Für seine Beurteilung, ob an diesem denkmalgeschützten Haus eine PV Anlage möglich ist, war unter anderem ausschlaggebend, dass die Kollektoren den ursprünglichen Charakter des Hauses wenig beeinträchtigen. Deshalb hat die beauftragte #Firma, die in diesem Bereich Erfahrungen aufweist, die Module zentriert an einer hinteren Stelle des Dachs angebracht, so dass die Anlage das Bild nicht wesentlich beeinflusst und trotzdem sinnvoll betrieben werden kann. »Wir sind bei der Planung frühzeitig mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt in den Austausch gegangen und fühlten uns gut beraten«, sagt Hausbesitzer Mirko Schürmann. Auch die »#LWL #Denkmalpflege« war in den Prozess des Erlaubnisverfahrens eingebunden und hat zur jetzigen Umsetzung keine Bedenken geäußert.  Genutzt habe er für den Bau der Photovoltaikanlage zudem das städtische Förderprogramm, berichtet Schürmann. »Das ging alles problemlos.« Jetzt prüft er über eine App, wieviel Energie die Sonne gerade liefert und wieviel im Haus verbraucht wird. »Meine Pläne für das Haus reichen aber noch weiter: Langfristig soll innen mit Erdwärme geheizt werden, auch da bin ich mit der Stadt schon im Gespräch.« Wer sich das bisher einzigartige Projekt in Gütersloh ansehen möchte, bekommt zum Tag des offenen Denkmals am 8. September 2024 die Gelegenheit.

»Das #Thema Nachhaltigkeit wird uns durch die Energiewende nun immer wieder auch bei Denkmälern begegnen«, stellt Denkmalpfleger Ulrich Paschke fest. Seit dem Jahr 2022 ist es gesetzlich vorgeschrieben, Neuerungen an erhaltenswerten Gebäuden sowohl auf deren Auswirkungen auf das Klima als auch beispielsweise auf deren Barrierefreiheit zu prüfen. Weitere Informationen zum Thema erteilt Ulrich Paschke unter Telefon +495241823293 oder per E Mail an ulrich.paschke@guetersloh.de.

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