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Foodwatch zu lebensmittelwarnung.de: »auch die beste #App löst grundsätzliche Probleme der Lebensmittelüberwachung nicht«Zoom Button

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Foodwatch zu lebensmittelwarnung.de: »auch die beste #App löst grundsätzliche Probleme der Lebensmittelüberwachung nicht«

Foodwatch zu lebensmittelwarnung.de: »auch die beste #App löst grundsätzliche Probleme der Lebensmittelüberwachung nicht«

Berlin, 18. Juni 2024

Das Bundesamt für #Verbraucherschutz und #Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Portal lebensmittelwarnung.de überarbeitet und heute erstmals eine #Smartphone #App für Rückrufe gestartet. Dazu erklärt Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer von Foodwatch Deutschland …

»Eine App, die Bürger:innen einfach und schnell über Lebensmittelrückrufe informiert, ist ein überfälliger und wichtiger Schritt für den Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz. Damit Lebensmittelwarnungen jedoch so viele Menschen wie möglich erreichen, müssen Verbraucher dort gewarnt werden, wo sie Lebensmittel einkaufen: im #Supermarkt. #Rewe, #Lidl & Co. müssen an den Regalen, vor den Kassen und am schwarzen Brett deutlich und gut sichtbar aktuelle Produktrückrufe aushängen – und zwar nicht nur dann, wenn ihre Eigenmarken betroffen sind.

Auch die beste App löst die grundsätzlichen Probleme der #Lebensmittelüberwachung nicht: Ob es zu Rückrufen kommt, ist in erster Linie die Entscheidung der Unternehmen selbst, die in manchen Fällen wegen eines drohenden Reputationsverlusts gar nicht erst an die Öffentlichkeit gehen. Das muss sich ändern: Behörden müssen verpflichtet werden, alle Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen konsequent zu veröffentlichen. 

Zudem muss die Lebensmittelüberwachung umgekrempelt werden. Derzeit sind mehr als 400 Landkreise für die Kontrollen zuständig. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung geht oft einher mit Interessenkonflikten vor Ort und einer Überlastung und Überforderung des Personals, unter anderem wenn es um die Kontrolle des #Onlinehandels und von #Social #Media Werbung geht. Anstatt der unzähligen kommunalen Behörden muss in jedem Bundesland eine einzelne, unabhängige und gut ausgestattete Landesanstalt für die Kontrollen zuständig sein.«

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