Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Elementarschäden: der Trugschluss der PflichtversicherungZoom Button

Foto: Linda Fußmann, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Elementarschäden: der Trugschluss der Pflichtversicherung

Elementarschäden: der Trugschluss der Pflichtversicherung

Kehl, 24. Mai 2024

Nach den Überschwemmungen der letzten Tage wird in #Deutschland wieder über die #Versicherung gegen #Elementarschäden diskutiert. #NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich in einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland klar und deutlich für eine Versicherungspflicht aus. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) weiß, wie alle Haushalte geschützt werden könnten, und zwar ganz ohne Pflicht.

»Eine #Pflichtversicherung zu den Bedingungen der Versicherungsgesellschaften könnte für die deutschen Haushalte eine große finanzielle Belastung bedeuten. Wenn dann auch noch ein Opt-Out eingeführt wird, sind die Folgen voraussehbar. Viele Haushalte würde sich gegen eine Elementarschadenversicherung entscheiden und wir wären wieder am gleichen Punkt wie zuvor«, sagt Jakob Thevis, stellvertretender Vorstand des ZEV.

In #Frankreich ist fast jeder Haushalt gegen Elementarschäden versichert. Ganz ohne #Pflicht. Dort einigen sich Staat, Rückversicherer und Versicherungsgesellschaft auf einen festen Prozentsatz, der bei jeder Hausratversicherung und Gebäudeversicherung für die Elementarschadenversicherung ausgewiesen wird. Das sind durchschnittlich 26 Euro pro Jahr. Weit entfernt von den bis zu 2.000 Euro, die laut der deutschen Versicherungsbranche hierzulande anfallen könnten. Ob Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Immobilie versichern, wird nicht vorgeschrieben.

Für den Juristen Thevis ist das französische System unkomplizierter als die meisten Überlegungen in Deutschland: »Der bürokratische Aufwand ist minimal: keine individuelle Risikobewertung und keine Versicherungspflicht, die man kontrollieren müsste. Im Ernstfall ist die Lage klar. Wer versichert ist, kann sich auf einheitliche Regelungen zur Entschädigung verlassen. Wer nicht versichert, ist braucht gar nicht erst auf #Steuergelder zu hoffen.«

Studie zur französischen Elementarschadenversicherung

  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh