Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Piratenpartei Deutschland: »Maskenverbot« über die Hintertür? Aber nicht mit den Piraten!Zoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Piratenpartei Deutschland: »Maskenverbot« über die Hintertür? Aber nicht mit den Piraten!

#Piratenpartei Deutschland: »#Maskenverbot« über die Hintertür? Aber nicht mit den #Piraten!

Hamburg, Berlin, 15. Mai 2024

In Hamburg soll ein Verbot von #Gesichtsverhüllung im #Unterricht beschlossen werden. Das Tragen von Masken zum Schutz vor infektiösen #Aerosolen darf nicht durch interpretierbare Rechtsnormen behindert werden. Die »Piraten« schließen sich dem Protest an und wenden sich an die Hamburger Mehrheitsfraktionen per E Mail.

Die Koalitionspartner lehnen laut Koalitionsvertrag »eine Gesichtsverhüllung in relevanten, sensiblen öffentlichen Funktionen oder öffentlichen Institutionen ab«. In der am 30. April 2024 erschienen Pressemitteilung »Offene Kommunikation – Rot Grün schafft Rechtssicherheit mit Änderung des Hamburger Schulgesetzes« wird zwar eingeräumt, »dass im Sinne der #Schüler auch Ausnahmen, etwa für das Tragen medizinischer Masken, im begründeten Einzelfall möglich bleiben« soll. Im vorgestellten Entwurf bleiben als Hintertürchen das »Vorliegen einer medizinischen Indikation sowie von der Schulleitung aus schulischen oder gesundheitlichen Gründen oder bei schulpflichtigen Schülern zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall« genehmigte Ausnahmen enthalten. In den Erwägungsgründen wird erläutert, dass eine medizinische Indikation auch bei Familienangehörigen vorliegen kann, womit dies bei Schattenfamilien erlaubt bliebe. Aber auch für alle anderen Personen ergibt sich aus der Präsenzpflicht für Schulunterricht keine Verpflichtung, vermeidbare Erkrankungen wie #Diabetes #mellitus Typ 1 in Kauf nehmen zu müssen.

»Um mal eine bekannte #Klimaaktivistin zu zitieren: How dare you?«, kritisiert Niklas Koopmann, Vorsitzender der Piratenpartei Hamburg das Vorhaben. »Dass das nachweisliche Vorliegen einer schwere #Langzeitschäden verursachenden, hoch ansteckenden Erkrankung in der Atemluft bereits als Begründung für das Tragen einer Maske ausreichen muss, sollte selbstverständlich sein. Inwieweit das bei der angekündigten Neuregelung eines medizinischen Grundes gegeben ist, ist vollkommen unklar. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir reden hier nicht von einer harmlosen Grippe!«

Oliver Ding von der AG #Gesundheit und #Pflege der Piratenpartei Deutschland ergänzt: »Die im Gesetzentwurf enthaltene Behauptung, dass durch diese Regelung ›die Grundrechtspositionen der Schüler und der ebenfalls grundrechtlich verankerte Bildungsauftrag und Erziehungsauftrag des Staates in einen angemessenen Ausgleich gebracht‹ würden, ist haltlos, weil das aus Artikel 2, Absatz 2, Satz 1, #Grundgesetz bestehende Recht auf körperliche #Unversehrtheit ignoriert wurde. Schon allein die Möglichkeit, dass Pädagogen das Verhüllungsverbot nutzen könnten, um das in vielen Schulklassen bestehende #Mobbing gegen maskentragende Schülys mit behördlichem Segen weiterzutragen, wenn nicht die schulpflichtige Person oder eine Angehörige schwer erkrankt ist, ist ein Grund, dagegen in schärfster Form vorzugehen.«

Die Sprecherin der AG Gesundheit und Pflege, Jeanine Brinks, erweitert: »Die wichtige Frage, warum die Ausnahmen beim Verhüllungsverbot den individuellen, nicht bereits durch vorhandene Gesundheitseinschränkungen begründeten Schutz durch Masken nicht einschließen, nehmen wir zum Anlass, sowohl die Fraktion ›Die Grüne‹ HH als auch die Fraktion SPD HH via E Mail zu kontaktieren, in der wir auf die mögliche Grundrechtswidrigkeit hinweisen, an die E Mail von Rechtsanwalt Martin Becker vom 3. Mai 2024 erinnernund eine Stellungnahme erbitten«, mehr

  HOME     IMPRESSUM     DATENSCHUTZ  
Gütsel Skyline
Gütsel Print und Online Ampersand + SEO Gütersloh