Dreieck

Dreiecksplatz

 Kultur   Gewerbe   Gastronomie   Blog 

Gütersloh Tierschutz News: Rinder finden keinen Zuspruch bei Osnabrücker VerwaltungsgerichtZoom Button

Foto: Matthias Zomer, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gütersloh Tierschutz News: Rinder finden keinen Zuspruch bei Osnabrücker Verwaltungsgericht

Gütersloh #Tierschutz News: #Rinder finden keinen Zuspruch bei Osnabrücker #Verwaltungsgericht

Wedemark, 24. April 2024

Nach der gestrigen mündlichen Verhandlung beim #Verwaltungsgericht (VG) #Osnabrück wurde wieder einmal nicht im Sinne der #Tiere entschieden, sondern im Sinne der Tierexporteure, die Rinder regelmäßig in Tierschutz Risikostaaten ausliefern. Vor dem VG Osnabrück hatte sich ein großer Rinderexporteur gegen die behördliche Untersagung eines Transports trächtiger Rinder bis nach #Marokko gewehrt. Der Transport war aus Tierschutzgründen untersagt worden, unter anderem wegen der drohenden betäubungslosen Schlachtung der Tiere in Marokko unter extrem tierquälerischen Bedingungen. »Es ist unfassbar, wie hier durch das VG angebliche juristische Gründe herangezogen werden, obwohl vollkommen klar ist, dass alle Rinder, die von Deutschland nach Marokko transportiert werden, einer ganz konkreten Gefahr ausgesetzt werden, und zwar der #Schlachtung ohne jegliche Betäubung, die jedes exportierte Rind in einem Tierschutz Hochrisikostaat ereilt«, so die Sprecherin des Tierschutznetzwerks »Kräfte bündeln«, Claudia Preuß Ueberschär.

Dass in Marokko ausschließlich Schlachtungen ohne Betäubung stattfinden, belegen umfangreiche und zahlreiche Dokumentationen von Tierschutzorganisationen, Tierärzten und Journalisten aus den letzten drei Jahrzehnten. Gegenteilige Belege für tierschutzgerechte Schlachtungen in Marokko gibt es dagegen nicht. Trotz dieser Tatsachen meint das Verwaltungsgericht, dass im Einzelfall nachgewiesen werden müsse, dass die Rinder einer konkreten Gefahr ausgesetzt würden. Wie dieser Nachweis erbracht werden soll, wurde in der gestrigen mündlichen Verhandlung nicht erörtert. Um die konkrete Gefahr im Einzelfall zu belegen, müsste also ein Transport von Anfang an begleitet werden bis zum Zeitpunkt der betäubungslosen Schlachtung, die jedoch, wenn sie eintritt, für das Tier bereits stattgefunden hat und dem Tier dann nicht mehr zu helfen ist. Zudem wurde von dem Gericht angezweifelt, dass der Transporteur für das Leid der Tiere verantwortlich sei. Die Verantwortung für die leidvolle Schlachtung liege bei dem Schlachtunternehmen in Marokko.

»Diese Logik können wir nicht nachvollziehen. Es ist doch jedem klar, dass die Tiere dem Leid der betäubungslosen Schlachtung nicht ausgesetzt würden, wenn man sie gar nicht erst nach Marokko bringen würde. Die Verantwortung liegt nach Meinung mehrerer Tierschutzjuristen sehr wohl beim Transportunternehmer, der sehr genau weiß, was mit deutschen Rindern in Marokko passiert. Das Tierleid lässt sich nur präventiv verhindern, indem solche Transporte untersagt und gar nicht mehr abgefertigt werden, was dem Sinn und Zweck des Tierschutzrechts, welches Gefahrenabwehrrecht ist, entspricht«, so Preuß Ueberschär. Von dem Verwaltungsgericht wurde weiter darauf verwiesen, dass der Verordnungsgeber von der Verordnungsermächtigung in Paragraph 12 des Tierschutzgesetzes Gebrauch machen und eine Verbotsverordnung solcher Transporte auf den Weg bringen könne.

»Wir fordern zum wiederholten Mal #Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, Lebendtiertransporte in Tierschutz Hochrisikostaaten zu verbieten«, so Preuß Ueberschär abschließend.

Tierschutznetzwerk »Kräfte bündeln« …

Das Tierschutznetzwerk »Kräfte bündeln« ist ein loser Zusammenschluss von mehr als 30 Tierschutz  und Tierrechtsorganisationen sowie Einzelpersonen aus #Wissenschaft und Praxis mit breiter Expertise; von der Rechtswissenschaft über Veterinärmedizin, Biologie, den Agrarwissenschaften und der #Ethik sind namhafte Experten für das gemeinsame Ziel des Netzwerks im Einsatz: Entgegen seiner Verpflichtung schützt der Staat die landwirtschaftlich genutzten Tiere nicht. Vielmehr bedient er die ökonomischen Interessen der Tiernutzer. Der Staat setzt das Tierschutzgesetz nicht um, sondern konterkariert es, unter anderem auf dem Verordnungswege. Damit sich dieses undemokratische und unethische Vorgehen endlich ändert, bündeln sich in dem Tierschutznetzwerk »Kräfte bündeln« die verschiedenen Kräfte in gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Projekten und Aktionen für einen nachhaltigen #Umgang mit der #Natur und für ein Ende der Tierausbeutung. Mehr


Fatal error: Uncaught TypeError: mysqli_num_rows(): Argument #1 ($result) must be of type mysqli_result, bool given in /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-dreiecksplatz/include/content-browser.inc:188 Stack trace: #0 /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-dreiecksplatz/include/content-browser.inc(188): mysqli_num_rows(false) #1 /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-dreiecksplatz/index.php(460): include('/pages/75/c9/d0...') #2 {main} thrown in /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-dreiecksplatz/include/content-browser.inc on line 188