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Bundesjustizminister sieht kein Handeln zur Vermeidung der Diskriminierung in der Kfz VersicherungZoom Button

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Bundesjustizminister sieht kein Handeln zur Vermeidung der Diskriminierung in der Kfz Versicherung

Bundesjustizminister sieht kein Handeln zur Vermeidung der Diskriminierung in der Kfz Versicherung

  • Alle Pkw Halter im Seniorenalter erreicht die Altersdiskriminierung durch die Kfz Versicherer

Bremen, 12. April 2024

In Deutschland werden mehr als 10 Millionen Kfz Halter ab gut 65 Jahren und weitere circa 1,5 Millionen junge Kfz Halter bis 25 Jahren mit einem Alterszuschlag bedacht. 

Junge und ältere #Pkw #Halter verursachen weniger Unfälle und weisen damit einen geringeren Schadenaufwand auf, wie selbst die eigenen Tabellen der #Kfz #Versicherer zeigen. Bei den Auffälligkeiten im Straßenverkehr das gleiche Bild: Die jungen wie alten Pkw Fahrer sind im Straßenverkehr deutlich unauffälliger.

Eine rechtliche Grundlage oder Begründung in der Sache ist für die Erhebung von Zuschlägen zu Pkw Prämie nicht vorhanden. Die Erhebung dürfte aus diesem Grunde eine #Diskriminierung darstellen. Einen überzeugenderen Nachweis für die Zuschläge zur Pkw Prämie wurden von den Kfz Versicherern bis zum heutigen Tage nicht erbracht beziehungsweise konnten widerlegt werden.

Eine Petition aus dem Jahre 2015 sollte hier Abhilfe schaffen. 

Nach über 8 Jahren wurde der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens im Deutsche Bundestag am 30. November 2023 beschlossen. Die Petition wurde vom Bundestag an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen und als Auftrag, mit Material, an das Justizministerium weitergegeben.

Ziel der Petition war es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation darzulegen.

Insgesamt hat der Ausschuss fünfmal die Beendigung des Verfahrens mitgeteilt. Mit sechs weiteren Begründungen konnte ein Niederschlagen der Petition verhindert werden.

Inzwischen zeigt sich in erschreckender Weise, dass das Justizministerium nicht gewillt ist, der Aufgabe des Bundestages nachzukommen. Es sind mehrere Schreiben aus dem Justizministerium bekanntgeworden, die mitteilen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Offensichtlich scheint es so, dass die Beseitigung der Diskriminierung der jungen Kfz Halter und Senioren im Justizministerium zu Grabe getragen werden soll.

Rainer Schäffer

Seit 2015 beobachte ich die Altersdiskriminierung in der Kfz Versicherung. Durch Zufall stieß ich bei einer Kfz Ummeldung auf die erhöhten Zuschläge bei Senioren, sodass ich danach in diversen Veröffentlichungen weitere Hinweise zu diesem Thema fand. Bei einem Besuch einer Messe in Bremen wurde ich auf einem Stand des Deutschen Bundestages auf die Möglichkeit einer Petition hingewiesen. Diese Möglichkeit habe ich wahrgenommen und mich zu einer Petition entschlossen, die erst 2024 zu einem Etappenerfolg führte. Gleichwohl muss das weitere Verfahren begleitet werden. Mehr

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