Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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#Gütersloh: #Stadt und #Landwirtschaft verlängern freiwillige Kooperation zum #Gewässerschutz
6. Vereinbarung hat eine Laufzeit bis 2028
Hauptziel ist die Reduzierung des Stickstoffeintrags ins #Grundwasser
Intensive Beratung insbesondere auch von kleineren Betrieben durch die Stadtwerke Gütersloh
Gütersloh, 2. April 2024
Die Stadt Gütersloh und Vertreter der örtlichen #Landwirtschaft haben die bestehende Kooperation zum Schutz der Gewässer und des Bodens verlängert. Die freiwillige Vereinbarung wurde auf der Basis eines positiven Beschlusses des Ausschusses für #Umwelt und #Klima der Stadt Gütersloh nun zum 6. Mal geschlossen und von Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft, der Stadtverwaltung und der Stadtwerke im Rathaus unterzeichnet. Sie hat eine Laufzeit bis Ende 2028. Rund 100 landwirtschaftliche Betriebe mit Betriebsgrößen zwischen 3 und 300 Hektar machen mit. Etwa die Hälfte bewirtschaftet den Betrieb im Nebenerwerb.
Seit 2001 besteht im Stadtgebiet von Gütersloh zwischen der Landwirtschaft und der Stadt Gütersloh eine freiwillige Kooperation zum Schutz des Grundwassers. Insbesondere soll sie zur Reduzierung des Eintrags von Stickstoff ins Grundwasser beitragen und dem Schutz der rund 2.000 #Hausbrunnen mit Eigenwasserversorgung im Außenbereich dienen. Ihr Geltungsbereich umfasst die gesamte landwirtschaftliche Fläche außerhalb der Wasserschutzgebiete, für die gesonderte Trinkwasserkooperationen bestehen. Die #Stadtwerke #Gütersloh sind seit Beginn mit der Umsetzung der Vereinbarung und der Beratung der Landwirte im Rahmen der Kooperation betraut. Im Fokus steht die einzelbetriebliche, spezifische Anbau und Düngeberatung auf Grundlage von Bodenproben und Wirtschaftsdünger Untersuchungen, zudem werden Informationsveranstaltungen zum Beispiel als Feldbegang angeboten. Dafür steht beim städtischen Fachbereich Umweltschutz insgesamt ein Budget von jährlich rund 50.000 Euro zur Verfügung. Rund 5.000 Euro davon kommen als Eigenanteil aus der Landwirtschaft, abhängig von der jeweiligen Betriebsgröße. So kann die intensive Beratung von Betrieben fortgeführt werden und es können insbesondere die kleineren Betriebe mit Blick auf die Ziele der Vereinbarung unterstützt werden. Neue Beratungsansätze und erfordernisse gibt es zum Beispiel im Bereich Förderung der Biodiversität.
Für landwirtschaftliche Betriebe mit Flächen im Stadtgebiet Gütersloh ist die Teilnahme an der Kooperation freiwillig. Neben der Stadt und den Landwirten in Gütersloh sind der Landwirtschaftliche Kreisverband Gütersloh und die Kreisstelle Gütersloh der #Landwirtschaftskammer #NRW eingebunden. Jährlich findet eine Beiratssitzung statt, an der auch der Kreis Gütersloh als Untere Wasserbehörde und als #Gesundheitsamt beratend teilnimmt.