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Kommunaler Friedhof in Herzebrock Clarholz mäht Rasengräber, größerer Grabschmuck nicht gestattetZoom Button

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Kommunaler Friedhof in Herzebrock Clarholz mäht Rasengräber, größerer Grabschmuck nicht gestattet

Kommunaler #Friedhof in Herzebrock Clarholz mäht Rasengräber, größerer Grabschmuck nicht gestattet

#Herzebrock #Clarholz, 21. März 2024

Anfang April beginnen die Mäharbeiten auf dem kommunalen Friedhof in Herzebrock. Deshalb macht die Friedhofsverwaltung nochmals darauf aufmerksam, dass insbesondere die pflegefreien Gräber eine ausreichende Mähkante vorweisen müssen. Bei diesen Grabarten ist keine individuelle Gestaltung möglich. Dem Nutzungsberechtigten steht kein eigenes Gestaltungs und Pflegerecht zu.

Die pflegeeinfachen Gemeinschaftsgrabanlagen sind so gestaltet, dass das Aufstellen einer Grablampe und einer Grabvase möglich ist. Von größeren Gebinden und dem Einpflanzen von Gewächsen bittet die Friedhofsverwaltung abzusehen, denn die Pflege kann nur gewährleistet werden, wenn die Bepflanzung auf der vorgesehenen Fläche bleibt und diese freigehalten wird.

Auf den pflegefreien Grabstätten, den Rasengräbern, stehen zentrale Ablageflächen zur Verfügung. Vorübergehender Grabschmuck wie etwa Grablichter, Blumen, Grabdekoration und ähnliches darf nur in dem dafür vorgesehenen Randbereich abgelegt werden. Um hier die Rasenmahd zu gewährleisten, ist eine Mähkante von mindestens 5 Zentimetern freizuhalten.

Für Fragen zu den entsprechenden Grabarten steht die Friedhofsverwaltung telefonisch unter Telefon +495245444196 zur Verfügung.

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