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Der lobbyistisch verwendete Begriff der Humanität mit Blick auf die Migrationspolitik bedeutet Unfairness!Zoom Button

Foto: Matt Collamer, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Der lobbyistisch verwendete Begriff der Humanität mit Blick auf die Migrationspolitik bedeutet Unfairness!

Der lobbyistisch verwendete Begriff der #Humanität mit Blick auf die #Migrationspolitik bedeutet #Unfairness!

Dennis Riehle, Konstanz, 13. März 2024

Zur Migrationsdebatte kommentiert der Flüchtlingshelfer und Integrationsberater Dennis Riehle (#Konstanz) wie folgt …

Unsere Regierungen haben viel zu lange den Fehler gemacht, in Sachen Migrationspolitik in einem kurzsichtigen, naiven und verblendeten Glauben an das Richtige einen Kurs zu verfolgten, der sich der gutmenschlichen Definition der Humanität anbiedert. Doch offene Arme für jeden haben nichts mit Gerechtigkeit oder Fairness zu tun, im Gegenteil. Sie verhindern, dass diejenigen tatsächlichen Schutz erhalten, die ihn gemäß der internationalen Konventionen und der deutschen Verfassung verdient haben. Und dies sind nun einmal ausschließlich Personen, die einer Verfolgung in ihren Heimatregionen ausgesetzt sind. Wirtschaftliche und soziale Aspekte und das Streben nach einem besseren Leben sind dagegen kein anerkannter Fluchtgrund, um in einem anderen Land einen #Status zu begehren. Und entgegen anderslautender Meinungen sind wir auch unter der Berücksichtigung von Artikel 20, Absatz 4, #Dublin III Verordnung nicht dazu angehalten, bereits beim Artikulieren des Gesuchs nach Aufnahme eines an der Grenze bei uns Einreise begehrenden Drittstaatsangehörigen den Übertritt auf unser Territorium zulassen zu müssen. Während der Prüfung der Zuständigkeiten ist ein Anspruch auf einen Aufenthalt in der Bundesrepublik nicht zwangsläufig gerechtfertigt. Und auch unsere einfachen Gesetze sehen während des Durchlaufens des gesamten Asylverfahrens nicht zwingend die Notwendigkeit zur Anwesenheit in Deutschland vor. Viel eher sind auch Rückführungen prinzipiell denkbar, wenn mit dem offensichtlichen Anspruch auf widerrechtliches Eindringen in die Hoheitsgebiete der Europäischen Union gehandelt wird. Auch die obersten Gerichte sehen mittlerweile vor, dass wir uns nicht moralisch erpressen lassen müssen – oder gar einen Freifahrtschein an diejenigen auszustellen haben, die sich bewusst in (See )Not bringen. Mehr als Rettung ist sodann auch juristisch nicht erforderlich.

Wir müssen endlich zu der von den Staatschefs beschlossenen Regelung übergehen, die Bleibeperspektive bereits an den Außengrenzen – oder noch besser in den Vertretungen der EU in den Herkunftsländern – vorab zu prüfen. Wer hierbei keinen entsprechenden Nachweis über eine plausible Bedrohung der eigenen Person aus religiösen, ethnischen, politischen, sexuellen oder sonstigen Aspekten erbringen kann, muss selbstverständlich abgewiesen werden. Es braucht die klare Botschaft an #Flüchtlinge, dass sich die Mühe der Reise nach #Europa nicht lohnt, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind. Natürlich muss der Grenzschutz wieder verstärkt werden – denn wir sind an vielen Orten nicht mehr Herr unserer Hoheitsgewalt. Die Abweisung ist unter der Anwendung der grundlegenden Menschenrechte legitim, wenn die einzelne Person gerade in einer auftretenden Gruppe nicht die Möglichkeit genutzt hat, den legalen Weg der Beantragung von Asyl bereits in ihrem Ursprungsland zu gehen. Selbstredend gilt darüber hinaus auch: Wer sich auf ein Verfolgtsein beruft, gleichzeitig aber vor ideologisch fanatisierter Radikalität, Kriminalität und Gewaltabsicht strotzt – und dies auch noch im Namen der #Diktatur, #Religion oder #Weltanschauung, die angeblich zur Vertreibung geführt, hat seinen Anspruch auf Schutz aufgrund dieser Widersprüchlichkeit automatisch verwirkt. Natürlich muss sich auch eine Behinderung der Aufklärung der Identität – beispielsweise durch das »Verlieren« von Passpapieren – im Rahmen einer Klärung möglicher Schutzansprüche als Ausdruck fehlender Mitwirkungsbereitschaft und Integrationsbereitschaft entsprechend auswirken. Wenn es also politischen Willen gäbe, wäre also sehr viel mehr Regulierung und eine Rückkehr zur Durchsetzung bestehender Gesetze möglich. Dass man dabei unter anderem auch auf eine deutliche Reduzierung der Pull Faktoren setzen muss, ist einigermaßen offensichtlich. Denn es ist gerade Deutschland, das in der EU mit seiner den gemeinschaftlichen Standards zur Gewährung des Existenzminimums widersprechenden Praxis von »mehr als nötig« massive Sogeffekte produziert. Solange aber gerade die Gruenen in ihrem Selbsthass und Antipatriotismus ihre eigenen Definitionen der Grundrechte als Maßstab festsetzen – und sich keiner der Vernünftigen dagegen zu wehren weiß, bleibt es bei der notwendigen Widerrede des Souveräns.

Weitere Informationen auf www.riehle news.de

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