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#Volkshochschule #Gütersloh: praktische Tipps zum Erben und Vererben, Vortrag am 5. März 2024
Gütersloh, 28. Februar 2024
Etwa 2 Drittel aller Menschen in Deutschland besitzen kein #Testament. An der Volkshochschule Gütersloh (#VHS) wird in einem Vortrag am Dienstag, 5. März 2024, um 15.30 Uhr, anhand von praktischen Fällen auf die Tücken des Erbrechts aufmerksam gemacht. Es zeigt sich, dass das Abfassen eines Testaments auch schon in jungen Jahren ratsam ist. Der #Vortrag behandelt außerdem Grundlagen des Erbrechts für pflegende Angehörige sowie das aktuelle Erbschaftssteuerrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Testament und Erbrecht in Deutschland
Ein Testament, abgeleitet vom lateinischen Wort »testamentum« (»bezeugen«), ist eine Verfügung von Todes wegen und regelt den Erbfall. In Deutschland wird diese Verfügung als letztwillige Verfügung bezeichnet, aber die Begriffe letztwillige Verfügung und Verfügung von Todes wegen sind nicht synonym. Letztwillige Verfügungen sind einseitige, formbedürftige Willenserklärungen des Erblassers, die erst im Todesfall Wirkung entfalten. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag, der keine letztwillige Verfügung ist. In Österreich werden nur letztwillige Verfügungen, die einen Erben einsetzen, als Testament bezeichnet. Im Falle des Fehlens eines Testaments greift die gesetzliche Erbfolge.
Abgrenzung zu anderen Verfügungen
Testamente unterliegen rechtlichen Regeln bezüglich Inhalt, Errichtung, Widerruf und Auslegung. Patiententestamente (Patientenverfügungen) regeln hingegen nicht das Schicksal des Vermögens, sondern die medizinische und pflegerische Betreuung. Formvorschriften für Testamente gelten nicht für Patientenverfügungen und den letzten Willen bezüglich Bestattung.
Gründe für ein Testament
Ohne wirksames Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die nicht immer dem Willen des Erblassers entspricht. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Erbfolge durch ein Testament geregelt werden. Besonders in Patchworkfamilien kann die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Ergebnissen führen.
Inhalt eines Testaments nach deutschem #Erbrecht
Ein Testament kann verschiedene Verfügungen enthalten, darunter die Erbeinsetzung, Enterbung, Aussetzung von Vermächtnissen, Auflagen, Teilungsanordnungen und Testamentsvollstreckung. Auch die Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsbeschränkung sowie die Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder können festgelegt werden.
Anwendbarkeit deutscher Erbrechtsregelungen
Deutsche und ausländische Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen deutschem Erbrecht. Im Ausland erstellte Testamente können von deutschen Konsuln beurkundet werden. Das Zentrale Testamentsregister ermittelt erbfolgerelevante Urkunden in Deutschland.
Testierfähigkeit nach deutschem #Recht
Die Testierfähigkeit, die die Fähigkeit zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung eines Testaments bezeichnet, setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus. Geistige Einschränkungen aufgrund von #Krankheit oder Bewusstseinsstörungen können die Testierfähigkeit beeinträchtigen. Minderjährige können ein Testament durch notarielle Form errichten, benötigen jedoch keine Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Formen der Testamentserstellung
Das deutsche Erbrecht sieht zwei ordentliche Formen vor: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament. Das eigenhändige Testament erfordert eine vollständig handschriftliche und unterschriebene Erklärung des Erblassers. Das öffentliche Testament kann beim #Notar errichtet werden, entweder durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer Schrift. Andere Formen sind das Bürgermeistertestament, Drei Zeugen Testament und Seetestament. Bei Ehegatten ist auch ein gemeinschaftliches Testament möglich.
Das deutsche Erbrecht bietet vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung von Todes wegen, um den individuellen Wünschen des Erblassers gerecht zu werden.
#Anmeldung und weitere Informationen zum Kurs mit der Nummer F10504 bei der Volkshochschule Gütersloh unter Telefon +495241822925 oder im #Internet.