Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
#LBS: Adieu #Schottergarten, Kiesbeete keine #Grünfläche im Sinne der #Bauordnung
Berlin, 1. Januar 2024
Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen #Pflanzen und damit auch wenigen #Insekten und #Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deutliche Abfuhr erhalten. Es ging um die Frage, ob 2 50 Quadratmeter Beete in einem Vorgarten mit Kies und einzelnen Pflanzen rechtlich als »Grünflächen« zu betrachten sind. Wäre das der Fall gewesen, dann hätten sie den Vorschriften der Bauordnung entsprochen und eine Beseitigungsanordnung der #Kommune wäre hinfällig gewesen. Doch sowohl Verwaltungs- als auch Oberverwaltungsgericht urteilten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass man nicht von Grünflächen sprechen könne. Wesentliches #Merkmal müsse hier der »grüne Charakter« der Gesamtanlage sein. Das sei aber bei einzelnen Koniferen und Sträuchern inmitten einer Kiesfläche nicht der Fall (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Aktenzeichen 1 LA 20/22).