Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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Foto: Shahadat Rahman, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Was bezeichnet man als »Künstliche Intelligenz«?
Gütersloh, 17. Dezember 2023
Die Frage ist: Was bezeichnet man als »#Künstliche #Intelligenz«? Eine Software die fast niemand nachvollziehen kann? Eine #Software, die eine gewisse Schwelle überschritten hat, sodass sie Aufgaben erledigen kann, die fast kein Mensch erledigen kann? Eine Software, die ein #Bewusstsein hat? Und wie würde man das erkennen? Das ist schon beim Menschen schwierig.
Zweifellos ist ein entscheidendes Element eine gewisse #Komplexität, die aber schwer greifbar ist.
Ein Problem bei dem Thema ist, dass wir bis dato noch nicht einmal das menschliche Verhalten vollkommen verstehen. Es folgt einer Logik – aber die Logikstruktur ist so komplex, dass wir sie nur ansatzweise verstehen. Bei der heutigen »KI« ist es noch schlimmer. Denn beim Menschen haben wir 100.000 Jahre Erfahrung – wir wissen aus der Erfahrung heraus, wozu Menschen fähig sind. Ganz sicher können wir nicht sein – aber relativ sicher.
Mit »KI« haben wir keine Erfahrung. Zumal sie (noch) untrennbar mit dem menschlichen Verhalten verwoben ist – das wir eben auch nur unvollständig verstehen. Damit besteht quasi ein doppeltes Risiko.
Das Vorgehen der EU oder Deutschlands ist albern – beispielsweise wird über »Regulierungen« debattiert. Was will man regulieren? Wir selbst haben praktisch keine »KI«, die mit den gehypten Plattformen vergleichbar wäre. Und die großen Player wie »OpenAI« interessiert es nicht, was wir wollen oder nicht wollen.
Schlechterdings könnten wir einen Rechtsrahmen kreieren. Was ja schon beim Thema »Datenschutz« so wunderbar klappt.