Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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#VZBV: Peiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify sind unwirksam
#Berlin, 24. November 2023
In der Vergangenheit haben Streamingdienste #Preisanpassungsklauseln verwendet, bei denen es nicht auf die Zustimmung der Kunden ankommen sollte. In 2 #Berufungsurteilen gegen #Spotify und #Netflix hat das Kammergericht Berlin die verwendeten Klauseln nun für unwirksam erklärt. Das stärkt die Rechte der Verbraucher:innen. Dem vorangegangen waren Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (#VZBV) gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin. Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim VZBV, kommentiert:
»Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von #Spotify und #Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netlix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile sind ein starkes Signal.«