Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Schnell und einfach: die Zählerstände unter www.harsewinkel.de online melden. Foto: Stadt Harsewinkel, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Harsewinkel – Wasserzähler: Ablesung der Zählerstände bis 30. November 2023
Harsewinkel, 2. November 2023
Zur Erstellung der Jahresabrechnung für den #Wasserverbrauch sowie die #Abwasserbeseitigung bittet die #Stadtverwaltung #Harsewinkel alle #Kunden bis zum 30. November 2023 den aktuellen Stand des #Wasserzählers mitzuteilen.
Dazu verschickt die Stadtverwaltung Harsewinkel ab dem 8. November 2023 an alle Haushalte die Selbstablesekarten für die Berechnung des diesjährigen Wasserverbrauchs.
Die Verbraucher haben dabei 2 Möglichkeiten, der Stadtverwaltung Harsewinkel den aktuellen Zählerstand bis Donnerstag, 30. November 2023, zu übermitteln …
Zum einen kann der #Zählerstand auf der Website der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de eingetragen werden. Die Zugangsdaten für die Interneteingabe finden Verbraucher auf dem von der Stadtverwaltung versendeten Anschreiben.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die dem Anschreiben beiliegende Antwortkarte portofrei an das #Rechenzentrum zurückzusenden. »Nutzer dieses Rückmeldeweges bedenken dabei bitte die Zeit des Postweges.«
Die Stadtverwaltung Harsewinkel weist darauf hin, dass für alle nicht fristgerecht eingegangenen Rückmeldungen die Wassermengen und Abwassermengen auf Basis des Vorjahreswertes errechnet werden.
Mit den mitgeteilten Zählerständen wird die Jahresabrechnung erstellt und die geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Die Abschlagszahlungen für das kommende Jahr basieren auf dem hochgerechneten Jahresverbrauch von 2023.