Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
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Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Weit entfernt: Bei 500 Kilometern müssen Belege an Mieter versendet werden
Berlin, 30. Oktober 2023
Wenn es um die Übermittlung von Belegen für die #Nebenkostenabrechnung geht, dann streiten #Mieter und #Vermieter immer wieder mal über die Zumutbarkeitsgrenzen. Ab wann kann man auf einer postalischen Zusendung der Belege beziehungsweise Belegkopien bestehen? Wenn zwischen der vermieteten #Wohnung und dem #Aufenthaltsort des Eigentümers 500 Kilometer liegen, dann ist das auf jeden Fall so. Die Rechtsprechung entschied es in einem konkreten Fall nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der #LBS so. Der Vermieter war dem Anspruch des Mieters auf Belegeinsicht und dessen Forderung, die Kopien zu übersenden, nicht nachgekommen und verlor so seinen Anspruch auf Rückzahlung. Der Mieter habe das Recht, fällige Beträge zurückzubehalten, bis er die gewünschten Informationen erhalte.
(Amtsgericht Rheine, Aktenzeichen 10 C 156/22)