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Gerichtlicher Streit um Herausgabe von Compliance Gutachten beim RBB – Sender sieht weiter rechtliche HindernisseZoom Button

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Gerichtlicher Streit um Herausgabe von Compliance Gutachten beim RBB – Sender sieht weiter rechtliche Hindernisse

Gerichtlicher Streit um Herausgabe von Compliance Gutachten beim RBB – Sender sieht weiter rechtliche Hindernisse

Berlin, Potsdam, 16. Oktober 2023

Der Rundfunk Berlin Brandenburg sieht weiter rechtliche Hindernisse, dem Untersuchungsausschuss des brandenburgischen Landtags zur #RBB #Krise weitere Unterlagen der #Compliance #Kanzlei »Lutz|Abel« auszuhändigen. Das Landgericht Potsdam folgte jetzt der Auffassung des RBB, die zunächst angeordnete, zwangsweise Übergabe der Unterlagen bei einer #Durchsuchung auszusetzen (Aktenzeichen 25 AR 1/23). Nun wird im eigentlichen Streit in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht verhandelt.

RBB Justitiarin Dr. Kerstin Skiba: »Nach der ständigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sind laufende, noch nicht abgeschlossene Vorgänge, die den Handlungsbereich der Exekutive, also auch den RBB, betreffen, der Untersuchung durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht zugänglich. Genau darum handelt es sich aber: Die Compliance Untersuchung ist Grundlage für eine Vielzahl von Entscheidungen, die der RBB als Selbstverwaltungsorganisation selbst zu treffen hat  etwa im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Verfahren und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Der Untersuchungsausschuss kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens zum Zuge kommen. Hier geht es auch um die #Staatsferne und unsere #Unabhängigkeit

Der RBB weist in diesem Zusammenhang den Vorwurf mangelnder Transparenz zurück. Kerstin»Skiba: "Der RBB arbeitet bislang vertrauensvoll mit dem Untersuchungsausschuss zusammen und wird ihn weiter bei seiner Arbeit zu unterstützen. Bisher haben wir knapp 20 umfangreiche Auskunftsbegehren erfüllt, gerade bereiten wir mehr als 2.000 Abrechnungsbelege der ehemaligen Geschäftsleitung für den Ausschuss auf. Wir haben auch die Rechnungshöfe, die Berliner Generalstaatsanwaltschaft und nicht zuletzt anfragende Medien umfangreich bedient. Im aktuellen Fall werden aber nach unserer Einschätzung Rechte berührt, deren Einhaltung für den RBB elementar sind und die auch nach der Krise des RBB weiter gelten müssen.«

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