Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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STVO Novelle: Kommunen brauchen für Verkehrswende Handlungsspielraum
Berlin (ACE), 10. Oktober 2023
Der vom #Bundesverkehrsministerium (BMDV) vorgelegte Entwurf zur #Novelle der #Straßenverkehrsordnung (STVO) geht laut ACE nicht weit genug. Europas Mobilitätsbegleiterkritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem die zu starke Orientierung am Kraftfahrzeugverkehr. Solange das #Straßenverkehrsgesetz (STVG) den #Autoverkehr anderen Formen der #Mobilität wie dem #Radverkehr und #Fußverkehr vorzieht, wird das die Kommunen bei der Umsetzung einfachster Maßnahmen für die Verkehrswende behindern. Gleichzeitig befürchtet der ACE, dass der Handlungsspielraum der Kommunen eingeschränkt werden könnte.
Kerstin Hurek, Leiterin der Abteilung Verkehrspolitik des ACE, beurteilt den vorliegenden Verordnungsentwurf kritisch: »Der Straßenraum ist knapp und wird durch wachsende Angebote des öffentlichen Nahverkehrs, diverser Sharing Anbieter, dem Radverkehr und dem zunehmenden Lieferverkehr perspektivisch noch knapper. Folglich ist der Pkw nicht mehr das Maß aller Dinge, dem sich alle Planungsmaßnahmen und schwächeren Verkehrsteilnehmenden unterzuordnen haben. Der vorgelegte Verordnungsentwurf bleibt ein ganzes Stück hinter den geplanten Änderungen des STVG zurück. Was wir bereits bei der Stellungnahme zur STVG Reform befürchtet haben, ist nun eingetreten: Die Formulierungen finden sich nur in abgeschwächter Form in der STVO wieder.«
STVG Entwurfs muss in Bezug auf Tempo 30 Zonen voll ausgeschöpft werden. Diese müssen auch allein zugunsten des Umweltschutzes und Gesundheitsschutzes oder der städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden können.
Die im STVG vorgeschlagene Gleichwertigkeit der Ziele muss nach Ansicht des ACE auch in der StVO erhalten bleiben. Bezüglich des Merkmals »Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs« wurde der Spielraum der Kommunen aktuell auf null reduziert.
Nach Ansicht des ACE sollte in der STVO »Verkehr« nicht – wie bisher – mit dem Kraftfahrzeugverkehr gleichgesetzt werden, sondern unter anderem den FußVerkehr und Fahrradverkehr miteinschließen.
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