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Welche Versicherungen benötigen Vereine?

Welche Versicherungen benötigen Vereine?

Im Kontext des Vereinslebens begegnen uns eine Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen. Wo Menschen aufeinandertreffen, besteht stets die Möglichkeit, dass durch Fahrlässigkeit fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt werden. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wer für die Haftung verantwortlich ist. Bei der #Versicherung von Vereinen ist zu beachten, dass sie ganz andere Versicherungskonzepte als Privatpersonen oder Unternehmen benötigen. Der Vereinsalltag ist von zahlreichen individuellen Besonderheiten geprägt. Zudem hängt die Art der erforderlichen Absicherung von den satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins ab.

Individuelle Versicherungslösungen

Da jeder Verein einzigartig ist und die Risiken je nach Tätigkeit, Größe und Struktur des Vereins variieren, ist die Erstellung eines maßgeschneiderten Versicherungskonzepts unabdingbar. In dieser Angelegenheit sollte der Verein eine Beratung durch einen persönlichen Ansprechpartner in Betracht ziehen. Dieser berücksichtigt verschiedene Parameter wie die Vereinseintragung, den gemeinnützigen Status und die Art der Vereinsaktivitäten, sei es im Bereich Sport, Musik oder Veranstaltungen.

Die Kernversicherungen

Im Folgenden werden die essenziellen Versicherungen für Vereine vorgestellt. Diese bilden die Grundlage für die Absicherung eines Vereins und sind dringend zu empfehlen. Zu den wichtigsten Versicherungen für Vereine und Verbände zählen folgende.

Vereinshaftpflichtversicherung, die zentrale Versicherung für Vereine

Die Vereinshaftpflichtversicherung stellt die grundlegendste Absicherung für jeden Verein dar. Jede Person, die für den Verein tätig ist, sei es ehrenamtlich oder fest angestellt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Schäden zu begleichen, die sie während ihrer Vereinsarbeit Dritten oder deren Eigentum zufügt. Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt daher vor den finanziellen Folgen von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die während der Vereinstätigkeit auftreten.

Diese Versicherung deckt finanzielle Schäden, die im Verein entstehen, sowie Schäden, die anderen Personen entstehen. Sie tritt sowohl bei Personenschäden und Sachschäden als auch bei Vermögensschäden im Verein ein. Im Schadensfall liegt die Aufgabe des Versicherers zunächst darin, die Frage der Haftung zu klären. Bei berechtigten Ansprüchen leistet der Versicherer die Zahlung des Schadensersatzes. Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt der Versicherer diese ab.

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Wer öffentliche Veranstaltungen organisiert, muss für Schäden, die während der Veranstaltung und durch eigene Fahrlässigkeit verursacht werden, haften. Insbesondere bei Personenschäden können erhebliche Schadensersatzforderungen aufkommen. Daher ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für Veranstaltungen ratsam, da spezielle Risiken, die mit Veranstaltungen einhergehen, oft nicht durch die Vereinshaftpflicht abgedeckt sind.

Diese Versicherung deckt alle Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden, die während des Veranstaltungszeitraums auftreten. Darüber hinaus umfasst sie den passiven Rechtsschutz. Bei passivem #Rechtsschutz prüft die Versicherung, ob Schadensansprüche gegen den Verein berechtigt sind und rechtlich durchsetzbar sind. Beim Abschluss dieser Versicherung sollte der Verein darauf achten, dass alle Veranstaltungen abgedeckt sind, nicht nur solche, die dem satzungsgemäßen Zweck entsprechen.

Wann ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine separate Veranstalterhaftpflichtversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Verein eine Veranstaltung plant, die entweder nicht bereits durch die bestehende Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt ist oder spezielle beziehungsweise erhöhte Risiken birgt, beispielsweise aufgrund von …

  • Erwarteter großer Teilnehmerzahl

  • Durchführung von #Gastronomie (Ausschank von Getränken und/oder Speisen durch den Verein)

  • Veranstaltungen wie Sonnwendfeiern, Poolpartys oder Open Air Events

  • Aufstellung von Zelten oder Bühnen

Vermögensschaden und D & O Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung und die zusätzliche D & O Haftpflichtversicherung (Directors and Officers Versicherung, auch Organ oder Manager Haftpflichtversicherung) werden von Experten dringend empfohlen, da sie die Vorstände und Organmitglieder des Vereins vor persönlicher finanzieller Haftung schützen. Der Verein haftet nicht nur für Personen und Sachschäden (durch die Vereinshaftpflicht), sondern auch für Vermögensschäden. Typische Schäden, die durch diese Versicherung abgedeckt sind, umfassen die unsachgemäße Verwendung von Zuschüssen, fehlerhafte Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen und fehlerhafte Berechnung von Sozialversicherungsabgaben.

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung und die zusätzliche D & O Haftpflichtversicherung werden von Experten dringend empfohlen, da sie Vorstände von Vereinen und andere Organmitglieder vor persönlicher finanzieller Haftung schützen. Dieser Schutz ist entscheidend, da Vereine nicht nur bei Personenschäden und Sachschäden (Vereinshaftpflicht) haften, sondern auch bei Vermögensschäden. Beispiele für typische Schadensfälle, in denen diese Versicherungen greifen, sind die unsachgemäße Verwendung von Zuschüssen, fehlerhafte Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen und fehlerhafte Berechnung von Sozialversicherungsabgaben.

Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Vereins und deckt Vermögensschäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht werden. Alle Mitarbeiter des Vereins, insbesondere Vorstandsmitglieder und andere Organe, sind versichert. Auf dem Markt gibt es Vermögensschaden Haftpflichtversicherungen, die nur Vermögensschäden durch Fahrlässigkeit abdecken, aber auch solche, die vorsätzliche Pflichtverletzungen versichern. Hier lohnt sich ein Vergleich der Leistungen im Verhältnis zu den Kosten.

Die Director’s & Officer’s Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung) schützt in erster Linie das Privatvermögen der Organe, sei es hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig. Organe, wie sie in der Satzung des Vereins oder Verbands festgelegt sind, haften grundsätzlich uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Diese können Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte, Präsidiumsmitglieder, Prokuristen, leitende Angestellte oder besondere Vertreter sein.

Was bedeutet »gesamtschuldnerische Haftung«?

»Gesamtschuldnerische #Haftung« bedeutet, dass nicht nur das auslösende Organ, sondern gegebenenfalls auch andere Organe des Vereins in die Haftung genommen werden können. Die D & O Versicherung deckt Vermögensschäden, die Entscheidungsträger fahrlässig verursacht haben. Organmitglieder können durch Handlungen oder Unterlassungen eine schuldhafte Pflichtverletzung begehen, sei es durch eine fehlerhafte Auswahl, Kontrolle oder Organisation von Personal oder durch fehlerhafte Ausstellung von Spendenbescheinigungen oder Steuererklärungen. Wenn der Verein oder ein Dritter aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines Organs einen Schaden am Vereinsvermögen erleidet, kann das betreffende Organ vom Geschädigten zur Verantwortung gezogen werden. In solchen Fällen unterstützt die Versicherung das Organ, indem sie die Frage der Haftung prüft und entweder die Verteidigung oder Schadensersatzleistungen bereitstellt.

Kombinationsprodukte

Auf dem Markt gibt es gelegentlich »Kombinationsprodukte«, die Elemente aus der Vereinsschadensversicherung, Vermögensschadensversicherung und D & O Haftpflichtversicherung abdecken. Bei solchen Produkten sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um potenzielle Schäden in allen relevanten Bereichen pro Jahr abzudecken. Die Höhe der Versicherungssumme orientiert sich hauptsächlich an der finanziellen Belastung und weniger an der Größe oder Mitgliederzahl des Vereins. Wichtig ist, das potenzielle finanzielle Risiko im Falle einer Pflichtverletzung angemessen zu berücksichtigen.

Erleichterungen bei der Haftung

Es sei darauf hingewiesen, dass es im Zusammenhang mit Haftungsschäden das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts gibt. Das Gesetz hat bestimmte Haftungserleichterungen für Mitglieder und Organe eingeführt, jedoch gelten diese Erleichterungen nur für ehrenamtlich oder geringfügig vergütet tätige Personen und nur für einfach fahrlässig verursachte Schäden. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (gemäß Paragraph 31 a und Paragraph 31 b) sind von diesen Erleichterungen ausgenommen.

Wann greifen die Haftungserleichterungen nicht?

Insbesondere im Hinblick auf öffentlich rechtliche Haftungsansprüche, wie Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern, greifen die Haftungserleichterungen nicht. Darüber hinaus schützt das Gesetz zwar ehrenamtlich tätige Personen, aber wenn dem Verein dennoch ein Vermögensschaden entsteht, sollte der Verein bestrebt sein, nicht auf diesem Schaden sitzen zu bleiben. Daher ist ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz für den Verein nach wie vor erforderlich.

Zusätzliche Versicherungen für Vereine und Verbände

Die oben genannten Versicherungen bilden eine grundlegende Grundlage zur Absicherung gegen Haftungsrisiken in Vereinen. Für einen umfassenden Schutz werden jedoch weitere Versicherungen empfohlen.

  • Rechtsschutzversicherung für Vereine

  • Cyber Versicherung

  • Inventar und Gebäudeversicherung

Rechtsschutzversicherung für Vereine

In einer Zeit, in der immer mehr rechtliche Auseinandersetzungen auftreten, kann eine Rechtsschutzversicherung von unschätzbarem Wert sein. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Gerichts und Anwaltskosten. Da diese Kosten erheblich sein können, ist es wichtig, die Bereiche abzusichern, die für den Verein ein besonderes Kostenrisiko darstellen. Dies hängt von den Aktivitäten und der Struktur des jeweiligen Vereins ab. Die Rechtsschutzversicherung bietet Schutz in verschiedenen Bereichen.

Spezial Strafrechtsschutz

Der Spezial Straf Rechtsschutz erweist sich als sinnvoll für jeden Verein, da er in Situationen einspringt, in denen gegen eine Person, die für den Verein tätig ist, strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden oder der Verdacht einer vorsätzlichen Straftat besteht. Dies kann beispielsweise bei Anschuldigungen wie sexueller Nötigung, Betrug oder Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Steuern oder Sozialabgaben der Fall sein.

Arbeitsgerichtsrechtsschutz

Für Vereine, die festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, bietet der Arbeitsgerichts Rechtsschutz eine sinnvolle Absicherung. In solchen Fällen sind auch Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen versichert, beispielsweise wenn ein Angestellter Klage gegen den Verein erhebt.

Rechtsschutz bei Streitigkeiten vor Sozialgerichten

Die Kosten im Zusammenhang mit Streitigkeiten vor Sozialgerichten oder anderen Rechtsstreitigkeiten, wie Verkehrswidrigkeiten, können ebenfalls durch eine Rechtsschutzversicherung für den Verein abgedeckt werden.

Cyber Versicherung

Die Cyber Police übernimmt Kosten und Schäden, die durch Angriffe auf die IT Sicherheit entstehen. Diese Schäden können sowohl den Verein selbst als auch Dritte betreffen. Da das Risiko von Angriffen auf die IT Sicherheit für jeden Internetnutzer steigt, gewinnt die Cyber Versicherung für Vereine zunehmend an Bedeutung. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Verein angemessene Maßnahmen zur Sicherung seiner IT Systeme ergreift.

IT Risk Management Konzept

Wenn im Verein verschiedene Endgeräte genutzt werden, Daten gespeichert und bearbeitet werden, sollten Maßnahmen zur Risikominderung im Bereich IT ergriffen werden. Selbst wenn es trotz dieser Maßnahmen zu einem IT Schaden kommt, übernimmt die Cyber Versicherung die Kosten und bietet Unterstützungsdienste an, um Betriebsunterbrechungen und Imageverluste zu minimieren.

  • Eigenschäden, die in der gemeinnützigen Einrichtung entstehen, wie Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen.

  • Drittschäden, also Vermögensschäden, die bei Dritten entstehen, einschließlich Betriebsunterbrechungen und Folgen von Datenschutzverletzungen.

  • Abwehrkosten, insbesondere in behördlichen Datenschutzverfahren.

  • Serviceleistungen wie IT Risikoanalysen vorbeugend und im Schadensfall, Unterstützung bei der Krisenkommunikation und Hilfe im Falle von Erpressung und Lösegeldforderungen. Die genaue Ausgestaltung dieses Bausteins kann je nach Versicherer variieren, daher ist eine gründliche Prüfung der Versicherungsbedingungen unerlässlich.

Deckung der Cyber Versicherung bei Ausfall des externen IT Dienstleisters

Selbst wenn der Verein Teile oder die gesamte IT Infrastruktur an externe Dienstleister ausgelagert hat, ist der Abschluss einer Cyber Versicherung sinnvoll. Diese Deckung kann den Ausfall des externen IT Dienstleisters mitversichern und hilft auch dann, wenn Schadenersatzansprüche gegen den Dienstleister im Ausland schwer durchsetzbar sind.

Inventar und Gebäudeversicherung

Falls der Verein über eigene Räumlichkeiten verfügt, sei es ein Büro mit Möbeln oder ein Gebäude für Vereinsaktivitäten, ist es ratsam, diese Räumlichkeiten gegen Risiken wie #Feuer, #Einbruch und #Leitungswasserschäden abzusichern. Diese Versicherungsprodukte entsprechen im Wesentlichen einer Wohngebäude und Hausratversicherung. Die Inhaltsversicherung beziehungsweise Inventarversicherung für Vereine und Verbände ist von den Leistungen her vergleichbar mit einer privaten Hausratsversicherung. Neben der Vereinshaftpflichtversicherung, der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der D & O Versicherung ist die Inventarversicherung unverzichtbar, um finanzielle Risiken im Schadensfall zu minimieren. Das Inventar unterliegt bestimmten Risiken, die durch eine Inhaltsversicherung abgesichert werden können. Die versicherten Risiken lassen sich in folgende Kategorien unterteilen.

  • Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus

  • Schäden durch Feuer, Brand, Explosion und Implosion

  • Vandalismus nach einem Einbruch

  • Schäden durch Überspannung aufgrund von Blitzschlägen

  • Schäden durch Sturm und Hagel

  • Schäden durch Leitungswasser, beispielsweise durch Rohrbrüche

  • Deckung der Betriebsunterbrechung, die beispielsweise bei einem Ausfall des Geschäftsbetriebs aufgrund eines Versicherungsschadens auftritt


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