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Versorgungseffizienz durch mehr Flexibilisierung und Mobilität in der medizinischen BetreuungZoom Button

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Versorgungseffizienz durch mehr Flexibilisierung und Mobilität in der medizinischen Betreuung

Versorgungseffizienz durch mehr #Flexibilisierung und #Mobilität in der medizinischen #Betreuung

  • Beratungsstelle kritisiert Fokussierung auf versicherungsrechtlich nötige Präsenzbesuche beim #Arzt

Konstanz, 1. Oktober 2023

»Wir brauchen in Deutschland ein Versorgungseffizienzsteigerungsgesetz, welches die starren Vorgaben zum Präsenzbesuch der #Patienten in den Arztpraxen durchbricht!« Mit dieser Forderung hat sich der Leiter der »Beratung mit #Handicap«, einer Anlaufstelle für Menschen mit chronischer Erkrankung und Behinderung, an den Deutschen Bundestag gewandt. Wie Dennis Riehle in einer aktuellen Aussendung mitteilt, habe er dem Parlament verschiedene Baustellen aufgezeigt, die angegangen werden sollten, um eine flexiblere und mobilere Ausgestaltung der ambulanten und stationären medizinischen Betreuung in der Bundesrepublik zu erreichen. »Wir setzen richtigerweise zunehmend auf #Telemedizin und auf aufsuchende Hilfen, um in Zeiten einer älter werdenden Gesellschaft – in der auch viele chronisch kranke Patienten durch Mobilitätseinschränkungen oder eine psychische Erkrankung am physischen Besuch in der Arztpraxis gehindert sind – Flexibilität zu bieten und die medizinische Versorgung mobiler zu gestalten. Hierfür gehen wir auch Wege auch der Digitalisierung. Insbesondere alleinige Beratungsgespräche oder Verlaufskontrollen, die keine Untersuchungen vor Ort notwendig machen, können immer öfter auch über eine Videosprechstunde abgewickelt werden. Somit wäre in vielen Fällen denkbar, die Behandlung beim Arzt ohne die eigene Anwesenheit des Erkrankten zu gewährleisten und die Betreuung somit deutlich zu vereinfachen – beispielsweise durch eine Entbürokratisierung und eine straffere Zeitplanung, denn wesentliche Abläufe in den Einrichtungenkönnten erleichtert werden«, so Riehle. Der 38 jährige Sozialberater vom Bodensee erklärt weiter: »Allerdings spricht gegen dieses #Konzept weiterhin die Notwendigkeit, dass Patienten sich zu Beginn jedes Quartals mit ihrer #Versichertenkarten ausweisen müssen. Gerade für Pflegebedürftige oder chronisch kranke Menschen, aber auch Betroffene mit Bewegungseinschränkungen oder Angststörungen, ist insofern ein verpflichtender #Besuch in der #Praxis erforderlich – sofern es keine Möglichkeit gibt, die Karte durch Angehörige oder den Sozialdienst dort vorbeibringen zu lassen«.

Der Journalist sieht ein zusätzliches Problem: »Und auch das Bestehen vieler Ärzte darauf, mindestens einen Präsenztermin im Vierteljahr abzuhalten, um entsprechende Leistungen abrechnen oder #Rezepte ausstellen zu können, verhindert eine auf telemedizinischer und digitaler Kommunikation basierende Versorgung. Das zwingende Erscheinen in der Sprechstunde oder zumindest in der Praxis/Klinik ist noch immer eine erhebliche Hürde in einem ansonsten zunehmend barrierefreier werdenden Gesundheitswesen. Deshalb wird mit vorliegender Eingabe gefordert, dass es bei Einverständnis des Patienten künftig möglich sein soll, wonach die Arztpraxis, das Krankenhaus oder sonstige medizinische Einrichtungen durch eine Direktabfrage bei der Krankenkasse den aktuellen Versichertenstatus des GKV Patienten ermitteln kann – und somit keine obligatorische Vorlage der physischen Chipkarte mehr notwendig sein muss. Gleichsam sollen die Erbringung und Abrechnung von Leistungen auch dann möglich sein, wenn sich der Patient nicht persönlich in der Praxis vorstellt. Hierfür sollten beispielsweise verpflichtende Präsenzbesuche, beispielsweise im Rahmen von ›Disease Management Programmen‹ (DMP), künftig auch äquivalent per Telefon oder Videogespräch vorgenommen werden dürfen«, meint Riehle – und erklärt darüber hinaus: »Zusammenfassend sollen daneben weitere Angebote der mobilen Versorgung gefördert und weitere Akteure in die Patientenbetreuung einbezogen werden, die Hausärzte entlasten und Hausbesuche durchführen können. Beispielhaft sei hierbei an Notfallhelfer, Gemeindeschwestern, Krankenpfleger, Therapeuten, Sozialpsychiatrische Dienste, Beratungsstellen oder Gesundheitscoaches gedacht«.

Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos für Ratsuchende #online erreichbar.

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