Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Bild: Tomicek, LBS, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), rückgängig gemacht, Grundstücksübertragungsvertrag galt nicht mehr
Berlin, 4. September 2023
#Verträge sind einzuhalten – so lautet ein uraltes #Rechtsprinzip. Doch es gibt auch Ausnahmesituationen. Ein heillos zerrüttetes Verhältnis zwischen den Vertragspartnern kann nach Auskunft des Infodienstes #Recht und #Steuern der #LBS dazu führen, dass bestimmte Vereinbarungen rückgängig gemacht werden (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U 97/17).
Der Fall
Ein Mann, der einen schweren #Herzinfarkt erlitten hatte, übertrug sein mit einem #Wohnhaus bebautes #Grundstück an seine #Schwester. Als Gegenleistung wurde ihm ein Wohnrecht in bestimmten Räumen zugestanden und außerdem verpflichtete sich die Schwester, den Bruder lebenslang zu pflegen. Bald kam es zu Streit, die #Pflegeleistungen wurden nicht mehr erbracht. Daraufhin trat der Bruder von dem #Vertrag zurück, weil er sich bedrängt und genötigt fühlte.
Das Urteil
Ein Anspruch auf Rückübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrags mit Pflegeverpflichtung komme dann in Betracht, wenn das Verhältnis zwischen den Parteien »heillos zerrüttet« sei, zitierten die #Richter eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs. Im konkreten Fall müsse man berücksichtigen, dass die Zerwürfnisse nicht dem Übertragenden alleine anzulasten seien.