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Bielefeld: Lärmaktionsplanung, Kommunales Lärmschutzfensterprogramm, 2. Halbjahr 2023Zoom Button

Foto: Meriç Dağlı, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bielefeld: Lärmaktionsplanung, Kommunales Lärmschutzfensterprogramm, 2. Halbjahr 2023

Bielefeld: Lärmaktionsplanung, Kommunales #Lärmschutzfensterprogramm, 2. Halbjahr 2023

Bielefeld, 29. August 2023

Im 2. Halbjahr 2023 wird die Umsetzung des Lärmschutzfensterprogramms wiederaufgenommen. Die Schalldämmung von #Fenstern und #Türen und #Rolladenkästen wird gefördert. Förderberechtigt sind Wohngebäude an Straßen in kommunaler Baulast mit Außenlärmpegeln laut Umgebungslärmkartierung in Höhe von mehr als 65 Dezibel am Gesamttag (sogenannter 24 Stunden Wert (LDEN)) und von mehr als 55 #Dezibel in der Nacht (sogenannter 8 Stunden Wert (LNight)).

Die Reihenfolge der Förderung erfolgt nach folgenden Prioritäten

  1. Priorität LDEN/LNight, mehr als 75/65 Dezibel

  2. Priorität LDEN/LNight, mehr als 70/60 Dezibel

  3. Priorität LDEN/LNight, mehr als 65/55 Dezibel

Fensterflächen und Türflächen werden mit maximal 225 Euro je Quadratmeter und Lüfter mit maximal 225 Euro pro #Schlafraum gefördert. Der maximale Förderbetrag je Haus oder Wohnung ist auf 3.000 Euro begrenzt.

Der Online Antrag ist ab dem 29. August 2023 um 8 Uhr möglich

»Bitte prüfen Sie vorab, ob für Ihr #Gebäude eine Förderfähigkeit bestehen könnte«, zum Schnellabfragetool

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