Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Foto: Yente Van Eynde, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Kreis Gütersloh: Landrat setzt sich für Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ein
Kreis Gütersloh, 14. August 2023
Der #Landrat des Kreises #Gütersloh engagiert sich für eine Fortsetzung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie über den 31. Dezember 2023 hinaus. Die Mehrwertsteuersenkung für die #Gastronomie wurde erstmals für den 1. Juli 2020 eingeführt. Sie zielte als #Wirtschaftshilfe darauf ab, #Restaurants, #Café und Gaststätten, die besonders unter den Infektionsschutzmaßnahmen litten, finanziell zu entlasten. Die Mehrwertsteuersenkung hat bereits mehrere Verlängerungen erfahren. Derzeit wird auf Bundesebene über eine dauerhafte Beibehaltung dieser Steuerentlastung diskutiert.
Die Gastronomiebranche hat in den vergangenen Jahren mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen gehabt: von den strengen Auflagen und Schließungen während der Pandemie bis hin zur aktuellen Belastung durch hohe #Inflation und nicht nur daraus resultierender, geringerer Nachfrage. Hinzu kommen Probleme wie der sich verschärfende #Arbeitskräftemangel sowie gestiegene #Energiekosten, #Lebensmittelkosten und sonstigen Kosten.
Die inflationsbereinigten Umsätze in der Gastronomie liegen immer noch unter dem Niveau vor der #Pandemie. In Gesprächen mit Gastronomen wird immer wieder auf die prekäre Lage dieses Wirtschaftszweigs hingewiesen, die teils existenzbedrohend ist. Im Kreis Gütersloh sind etwa 2.600 sozialversicherte Angestellte in rund 860 gastronomischen Betrieben beschäftigt. Diese vielfältige Palette von kleinen, oft familiengeführten #Unternehmen trage unmittelbar zur Lebensqualität und Attraktivität des Standorts bei.
Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Gütersloh wurden kontaktiert und darum gebeten, sich im Namen der #Gastronomie in der Region für eine Verlängerung der #Mehrwertsteuersenkung über das Jahresende hinaus einzusetzen.