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Notunterkunft Haltern am See wird zum 1. Oktober 2023 geschlossenZoom Button

Die Notunterkunft in der Seestadthalle in Haltern wird ab dem 1. Oktober 2023 unbewohnt sein und Ende Oktober 2023 von der Bezirksregierung Münster an die Stadt Haltern zurückgegeben. Foto: Bezirksregierung Münster, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Notunterkunft Haltern am See wird zum 1. Oktober 2023 geschlossen

Notunterkunft Haltern am See wird zum 1. Oktober 2023 geschlossen

Münster, 2. August 2023

Nach rund einem Jahr Betrieb wird die Notunterkunft in der #Seestadthalle in #Haltern am #See mit Ablauf des Monats September 2023 wieder geschlossen. Das teilt die Bezirksregierung #Münster als Betreiber der Notunterkunft mit und dankt dabei gleichzeitig der Stadt Haltern als Eigentümerin der Immobilie für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die Seestadthalle diente seit Anfang Oktober 2022 zunächst ausschließlich als Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der #Ukraine. Zu dieser Zeit barg die Unterkunft Platz für insgesamt 282 Menschen. Ab dem 1. April 2023 wurde die Kapazität dann auf 240 Plätze gesenkt, da die Notunterkunft ab diesem Zeitpunkt zu einer sogenannten Mischeinrichtung für geflüchtete Menschen aller Nationen umfunktioniert wurde. Die letzten Schutzsuchenden aus der Ukraine verließen Mitte April 2023 die Einrichtung. Von da an und auch jetzt noch dient die Notunterkunft in der Seestadthalle ausschließlich der Unterbringung von Asylsuchenden.

Zum 30. September 2023 enden die Verträge, die die Bezirksregierung Münster mit den Dienstleistern in der Einrichtung abgeschlossen hat, sodass die Unterkunft ab dem 1. Oktober 2023 unbewohnt sein wird. Für Rückbauarbeiten ist dann noch genau ein Monat lang Zeit, bevor auch der Mietvertrag zwischen der Bezirksregierung Münster und der Stadt Haltern am See ausläuft und die Halle an die Stadt zurückgegeben wird. Die Nutzung der Seestadthalle als Notunterkunft endet somit wie geplant mit der vertraglich vereinbarten Laufzeit.

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