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Thema Betreuungsrecht: Erneut rücksichtslose Alleinherrschaft einer Berufsbetreuerin beendetZoom Button

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Thema Betreuungsrecht: Erneut rücksichtslose Alleinherrschaft einer Berufsbetreuerin beendet

Thema Betreuungsrecht: Erneut rücksichtslose Alleinherrschaft einer Berufsbetreuerin beendet

Gräfelfing, 2. August 2023

Nachdem er den Rechtsweg gegen die Berufsbetreuerin seiner #Tochter bis hin zu einer BGH Entscheidung erfolglos beschritten hatte, wendete sich ein völlig verzweifelter Vater an unsere #Kanzlei.

Der Umgang mit der Tochter wurde von der Berufsbetreuerin in einer Weise gemaßregelt, die jeder ordnungsgemäß geführten Betreuung widersprach. Die Betreuerin begründete jede einzelne, überwiegend unverhältnismäßig restriktive Umgangsentscheidung mit bisher ergangenen Gerichtsentscheidungen und Sachverständigengutachten, wobei sie jedoch die maßgeblichen Inhalte und Hinweise, die der Wahrung der #Selbstbestimmung der Tochter dienten, missachtete. Zwar wurde der Betreuerin der Aufgabenkreis »Umgangsregelungen« übertragen, dies jedoch ausdrücklich mit der Maßgabe, dass zunächst die Betroffene selbst über den Umgang mit dem Vater zu entscheiden hat. Nur dann, wenn sich ihr Gesundheitszustand vorübergehend verschlechtern sollte oder sie danach verlangte, sollte der Umgang durch die Betreuerin im Einzelnen und konkret bestimmt werden. Die Gerichte verdeutlichten jeweils ausdrücklich, dass der angeordnete Aufgabenkreis »Umgangsregelungen« von der Betreuerin strikt unter Beachtung des Rechts auf Selbstbestimmung der Tochter zu handhaben sei.

Im Ergebnis führten Entscheidungen der Betreuerin dazu, dass zwischen Vater und Tochter über eineinhalb Jahre ein Kontakt – persönlich, schriftlich und telefonisch – nicht möglich war.  Nachdem durch unsere Kanzlei ein persönliches Treffen von Vater und Tochter erreicht werden konnte, stellten sich umgehend weitere erhebliche Pflichtverletzungen innerhalb der Betreuungsführung heraus. 

Vor allem wurde deutlich, dass die Betreuerin eigene Entscheidungen für die Betreute traf, ohne auch nur mit ihr darüber zu sprechen. Deshalb wurde durch unsere Kanzlei erneut ein Betreuerwechsel beantragt, das Verfahren dauert noch an. 

Entscheidend ist, dass damit schon jetzt eine Änderung der Betreuungsführung und damit erhebliche Verbesserung der Lebenssituation der Tochter erreicht werden konnte. Vater und Tochter stehen mittlerweile telefonisch, schriftlich und persönlich in regelmäßigem Kontakt. 

Die Einzelheiten dieses Falles stellen eindrücklich dar, dass die Schwierigkeit, die Situation eines betreuten Menschen zu verbessern und einen Betreuerwechsel zu erreichen maßgeblich darin besteht, belastbare Informationen über die Betreuungsführung zu erhalten. Mit Hilfe von Umgangsbestimmungen und Verweigerung von Auskunftspflichten kann von Betreuern ein Kreislauf geschaffen werden, der für Betroffene und Angehörige ohne energische rechtliche Vertretung allein nicht durchbrochen werden kann.

Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler, Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft verfasst. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft ist seit Jahren unter anderem auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler,  Prof. Dr. Böh,   Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige #Kanzlei in 3. Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL. M. geleitet. Mit Eintritt von #Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen. Mehr

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