Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
Dudelsack auf dem Dreiecksplatz
Gänsemarkt auf dem Dreiecksplatz
Koffermarkt auf dem Dreiecksplatz
Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Kunstautomat auf dem Dreiecksplatz
Langenachtderkunst 2016, »Waffelskulpturen«
Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
Sponsoren, Freunde und Förderer der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz
Einzelhandel am Dreiecksplatz, Übersicht
Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Kinderzuschlag: Familien profitieren von der 2. Stufe der Bürgergeldreform – Schüler dürfen sich etwas dazuverdienen
Bielefeld, 21. Juli 2023
Die 2. Stufe der Bürgergeldreform schafft unter anderem für #Familien weitere Entlastung – so kann sich ein Anspruch auf #Kinderzuschlag erhöhen oder er kann sogar erstmals entstehen.
Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die weiteren Entlastungen durch die 2. Reformstufe des Bürgergeldes. #Familien, die bisher keinen, oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit womöglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ablehnung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem #Folgeantrag höher ausfallen kann.
Folgende Änderungen können sich positiv auf die Berechnung des Kinderzuschlags auswirken
Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt
Schüler, #Studenten und #Auszubildende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen
Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520 Euro ebenfalls für Einkommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz
Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) anzusetzen
Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt
Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt
Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen, oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Mit einem digitalen #Personalausweis (EID) geht das vollständig papierlos.
Bei Fragen zu diesem Thema ist die Familienkasse der #Bundesagentur für #Arbeit die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Außerdem berät und unterstützt sie Familien fachkundig, modern und anschaulich beim Ausfüllen des Antrages mittels Videoberatung, Vor Ort Beratung oder mit Hilfe des #Online Selbstinformationstools »KIZ Lotse«.
Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ Lotsen finden Sie online und hier …