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Cookies: VZBV kritisiert neue Einwilligungsverwaltungsverordnung. Bild: Kalhh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

VZBV kritisiert deutsche Cookie Verordnung

VZBV kritisiert deutsche Cookie Verordnung

  • Laut Interessenverband lösen Einwilligungsdienste aktuelle Probleme bei Online Werbung nicht

Berlin, PTE, 18. Juli 2023

Die geplante #Einwilligungsverwaltungsverordnung zur einfacheren Erteilung und Verwaltung von #Zustimmungen hinsichtlich #Cookie Bannern in Deutschland stößt bei #Kosumentenschützern auf #Kritik. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) lösen entsprechende Einwilligungsdienste nicht die bestehenden Probleme im Online Werbemarkt.

Wenig Anreize für #Verbraucher

Den VZBV Juristen nach bestehen bei der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen nur wenig Anreize für Verbraucher sowie Unternehmen, derartige Dienste zu verwenden. Dem aktuellen Verordnungsentwurf zufolge können Anbieter digitaler Dienste zwar Einwilligungen akzeptieren, die Nutzer über Einwilligungsdienste abgeben. Erteilen Nutzer die Einwilligung jedoch nicht, können die Anbieter erneut beliebig oft um #Einwilligungen bitten.

Auch Sicht des #VZBV werden Nutzer damit unter Druck gesetzt, Einwilligungen zu erteilen. Dies sei inakzeptabel. »In der Verordnung muss daher geregelt werden, dass Anbieter digitaler Dienste die Entscheidungen der Nutzer akzeptieren müssen«, fordert der Interessenverband. Fraglich sei den Verbraucherschützern zudem, ob Anbieter digitaler Dienste über Einwilligungsdienste rechtswirksame Einwilligungen einholen können.

Reichweite und Folgen unabsehbar

Der VZBV verweist hierbei auf aktuelle Studien. »Für Verbraucher ist es unmöglich abzusehen, welche Reichweite und Folgen ihre Einwilligung hat. Dafür ist der Online Werbemarkt zu komplex, zu intransparent und zu wenig kontrollierbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn Einwilligungen künftig über neue Dienste erteilt werden sollen. Somit besteht auch für Anbieter digitaler Dienste kein Anreiz, Einwilligungsdienste einzubinden«, so das VZBV Fazit.

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