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Für freilaufende Katzen besteht in Verl KastrationspflichtZoom Button

Foto: Bogdan Farca, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Für freilaufende Katzen besteht in Verl Kastrationspflicht

Für freilaufende #Katzen besteht in Verl Kastrationspflicht

Verl, 14. Juli 2023

Der Verler Tierschutzverein »Tiere in Not« ist am Limit: Allein 40 herrenlose Baby Kätzchen versorgen die engagierten Tierschützer momentan. Hinzu kommen zahlreiche erwachsene #Tiere, die als #Fundkatzen gemeldet oder als Streuner aufgegriffen wurden. Den Grund für die Zunahme sehen der Tierschutzverein und der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung vor allem in der immer noch unkontrollierten Vermehrung von Freigängerkatzen, weil viele #Halter der Kastrationspflicht für ihre Tiere leider nicht nachkommen.

Die #Kastrationspflicht ist in Paragraph 5 der »Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und #Ordnung im Stadtgebiet der Stadt Verl« geregelt. Danach müssen Katzenhalter, die ihre Tiere freilaufend halten, diese ab einem Alter von 5 Monaten von einem Tierarzt kastrieren und zudem mit einer Tätowierung kennzeichnen lassen. Was viele Bürger nicht wissen: Als Katzenhalterin oder halter gilt auch, wer eine oder mehrere Katzen regelmäßig füttert. »Sobald man sich regelmäßig um eine Katze kümmert, gehört auch die Kastrationspflicht dazu«, macht Werner Landwehr, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, deutlich.

Die Stadt Verl ruft daher alle Bürger dazu auf, ihrer Halter Verantwortung gerecht zu werden und die Kastrationspflicht für Katzen strikt zu beachten. Denn die unkontrollierte Fortpflanzung führt zu einem exponentiellen Anstieg der #Population und verschärft das Problem der herrenlosen Katzen. Viele der Tiere leiden unter #Hunger, #Krankheiten und anderen Gefahren des Lebens auf der Straße. So muss sich »Tiere in Not« auch immer wieder um kranke Katzen kümmern. Momentan sind es 14 Tiere, die behandelt und gesund gepflegt werden müssen. Das ist nicht nur ein immenser Pflegeaufwand, sondern verursacht natürlich auch hohe Kosten.

Verstöße gegen die Kastrationspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. »Solche Verfahren möchten wir aber möglichst vermeiden. Es sollte doch auch im eigenen Interesse der Katzenhalter liegen, nicht immer wieder unkontrollierten Katzennachwuchs zu bekommen«, sagt Werner Landwehr.

Der Verein »Tiere in Not« versucht, möglichst viele Katzen aus seiner Obhut in ein neues Zuhause zu vermitteln. Wer Interesse an einer Katze hat, kann sich unter Telefon +4952095633 melden. Bei Fragen zum Thema freilaufende oder herrenlose Katzen stehen sowohl der Tierschutzverein als auch der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. »Wer eine herrenlose Katze beobachtet, sollte sich möglichst frühzeitig melden, damit wir uns kümmern können«, so der Appell von »Tiere in Not«.

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