Rubrik Kultur auf dem Dreiecksplatz
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Langenachtderkunst 2017, »GToastet«
Langenachtderkunst 2018, »Transpohrter«
Langenachtderkunst 2019, »GTrommelt«
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Bezirksdirektion Kattenstroth – die Continentale, Kattenstroth seit 1976 GmbH & Co. KG
Rüterbories Sicherheitsfachgeschäft am Dreiecksplatz
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Sau, Sau, Saukomisch! Media Markt Werbung 2007
Gütersloh, Januar 2007
Der #Wettbewerb im #Einzelhandel ist hart. Umso ärgerlicher sind Wettbewerbsverstöße, vor denen einige Wettbewerber bekanntermaßen nicht zurückschrecken. Großkonzerne haben offenbar neben gigantischen Werbeetats auch Kosten für Abmahnungen und Ordnungsgelder fest einkalkuliert.
Gütersloher Einzelhändlern passiert es, dass sie vom Ordnungsamt der Stadt #Ordnungsgelder aufgebrummt bekommen, wenn sie beispielsweise Ware im #Schaufenster nicht auszeichnen. Beim Media Markt sieht sich die Stadtverwaltung offenbar nicht veranlaßt, einzuschreiten – obwohl die Werbung des Branchenriesen zum Jahresanfang gleich 2 Falschaussagen enthält und in Verbindung mit den Preisauszeichnungen im #Markt unserer Meinung nach massiv gegen die Preisangabenverordnung verstößt, namentlich das Gebot der Preisklarheit und der #Angabe von Preisen inklusive #Mehrwertsteuer.
»Ohne 19 Prozent Mehrwertsteuer« schreien die #Anzeigen, #Radiospots und Werbespots – das ist natürlich Unsinn. Es ist in Deutschland gar nicht möglich, Waren ohne Mehrwertsteuer an Endverbraucher zu verkaufen (außer auf Sylt). Dann wird weitergehend erläutert: »Sparen Sie volle 19 Prozent vom Verkaufspreis«. Der Media Markt hat sich offensichtlich verrechnet – eine von beiden Aussagen ist nämlich falsch. Ein Bruttopreis von 119 Euro würde »ohne 19 Prozent Mehrwertsteuer« 100 Euro betragen, also nur knapp 16 Prozent weniger. Würde man von einem Bruttopreis, der 119 Euro beträgt, 19 Prozent abziehen, käme man auf 96,39 Euro, was dann allerdings keinen Bezug mehr zur Mehrwertsteuer von 19 Prozent hätte. Die muss übrigens vom Verkäufer auf den Nettopreis aufgeschlagen werden und als »Umsatzsteuer« an den Fiskus abgeführt werden – Unternehmen erhalten sie zurückerstattet. »Sau« bere Formulierungen wären zum Beispiel gewesen: »Sie sparen den Mehrwertsteuerbetrag« oder »Wir erstatten Ihnen den Mehrwertsteuerbetrag«. Jedenfalls ist die #Werbung offensichtlich irreführend, weil nicht deutlich ist, ob die Ware nun um den Mehrwertsteuerbetrag, oder um 19 Prozent verbilligt ist.